Befreiung von der GKV trotz Entgeldumwandlung

  • Hallo zusammen,


    ich weiß, dass ich mich von der GKV befreien lassen kann, sollte die JAEG mein Einkommen übersteigen.

    Wie ist es aber nun, wenn ich mein Einkommen durch BAV und Jobrad soweit senke, dass ich von meiner Seite aus darunter falle und ansonsten aber darüber bliebe. Kann ich mich dann immer noch befreien lassen, oder funktioniert dies durch aktives Senken nicht?

    Ziel: Ich möchte in der PKV bleiben.


    Noch eine Frage zum Verständnis. Kann mir der Antrag auf Befreiung abgelehnt werden?


    VielenDank schon vorab für eure Hilfen.

  • ich weiß, dass ich mich von der GKV befreien lassen kann, sollte die JAEG mein Einkommen übersteigen.

    Wie ist es aber nun, wenn ich mein Einkommen durch BAV und Jobrad soweit senke, dass ich von meiner Seite aus darunter falle und ansonsten aber darüber bliebe. Kann ich mich dann immer noch befreien lassen, oder funktioniert dies durch aktives Senken nicht?

    Ziel: Ich möchte in der PKV bleiben.


    Noch eine Frage zum Verständnis. Kann mir der Antrag auf Befreiung abgelehnt werden?

    Frage 1: Nein!

    Frage 2: JA!

  • Natürlich, Antwort auf Frage 2: Ja! Deswegen auch der Hinweis auf die zuständige Stelle.


    Rechtlich abschließende Entscheidungen trifft nicht ein Forum / eine Community, sondern die zuständige Einzugsstelle.

  • Die Gründe und Voraussetzungen für eine Befreiung von der Versicherungspflicht sind in § 8 SGB V abschließend aufgezählt.

    Wenn ich durch Gehaltsumwandlungen - z. B. Altersversorgung - das regelmäßige Einkommen reduziere und die JAEG unterschreite, dann tritt Krankenversicherungspflicht ein.

    Es gibt in dem Fall keine Regelung in § 8 SGB V.

    Welcher sollte es sein?