Festgeld im europäischen Ausland

  • Hallo,

    meine Frage betrifft Festgeldkonten im europäischen Ausland, die keine Quellensteuer erheben und die Zinsgewinne auf mein in Deutschland befindliches Referenzkonto übertragen. (Frankreich, Dänemark, Finnland, Luxemburg, Niederlande, Schweden)


    Wie muss ich das ausländische Zinskapital für die Steuer angeben?

    Was muss ich in Deutschland beachten, reicht es aus den Freistellungsauftrag anzupassen?


    Grüße

  • Zur Angabe in der Steuererklärung hier https://www.finanztip.de/steuererklaerung-anlage-kap/#c73741


    Keine Steuerberatung, persönliche Meinung:

    Sofern die Angabe in der Steuererklärung erfolgt und der Pauschbetrag sowieso schon überschritten wird würde ich trotzdem den vollen Pauschbetrag über FSA nutzen, da der richtige Steuerabzug über die Steuererklärung sichergestellt ist. Die zu unterzeichnende Versicherung auf dem Formular FSA hebt mMn nicht auf ausländische Kapitalerträge ab (bitte bei Dir checken was Du unterschrieben hast). Schlimmstenfalls setzt das FA Vorauszahlungen für die Zukunft für die ausländischen Kapitalerträge fest.

    Sofern der Pauschbetrag nicht komplett über FSA verteilt wird und die inländischen Kapitalerträge höher sind zahlt man letztlich die Steuer zu früh.

  • Vielen Dank für die Antwort!


    Ich bin bei der Suche nach einer (deutschen) Bank mit Festgeldangeboten auf die Möglichkeit im europaischen Ausland anzulegen, gestossen.

    Mir wäre es auch lieber (weil für mich unkomplizierter) eine Bank in Deutschland zu finden.

    Dabei bin ich nicht auf die Mega-Zinsen aus, sondern auf der "Flucht" vor Strafzinsen und möchte umverteilen. Das ist der eigentliche Hintergrund.

    Grüße