Hallo,
meine Frage betrifft Festgeldkonten im europäischen Ausland, die keine Quellensteuer erheben und die Zinsgewinne auf mein in Deutschland befindliches Referenzkonto übertragen. (Frankreich, Dänemark, Finnland, Luxemburg, Niederlande, Schweden)
Wie muss ich das ausländische Zinskapital für die Steuer angeben?
Was muss ich in Deutschland beachten, reicht es aus den Freistellungsauftrag anzupassen?
Grüße