Außergewöhnliche Belastung - Zahnarztrechnung, Ratenzahlung

  • Hallo,


    ich habe eine größere Zahnarztrechnung in Raten beglichen. Dadurch hat sich der Gesamtbetrag im Vergleich zum Betrag auf der Ausgangsrechnung erhöht.


    Meine Frage nun: Welchen Betrag kann ich in der Steuererklärung geltend machen? Den ursprünglichen auf der Zahnarztrechnung oder aber den neuen Betrag den ich an das Abrechnungsinstitut gezahlt habe.


    Vielen Dank!

  • Du kannst den tatsächlich gezahlten Betrag geltend machen. Die Kosten sind dir ja tatsächlich in dieser Höhe entstanden. Zu beachten ist nur, dass die Raten in dem Jahr anzusetzen sind, in dem sie auch gezahlt wurden. Könnte ja sein, dass sich die Zahlungen über den 31.12. hinaus erstreckten. Im Zweifelsfall würde ich zudem eine Bescheinigung deines Zahnarztes/ des Abrechnungsinstitutes einholen, damit du die tatsächliche Zahlung dem Finanzamt beweisen kannst. Die entsprechenden Kontoauszüge sind ebenfalls hilfreich.


    P.S. Falls du mit deinen agB nicht über die zumutbare Eigenbelastung kommst haben die Kosten eh keine steuerliche Auswirkung. Das ist bei den meisten Leuten so, wenn nur "normale" Kosten entstehen.


    Viele Grüße.



    Keine steuerliche Beratung!