PKV - Tarifschließung - rechtliche Grundlage

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    mit zunehmender Altersstruktur steigt die Inanspruchnahme von Leistungen und somit die PKV-Beiträge.
    Das Verhältnis aus „jungen“ und „älteren“ Versicherten mit höherem Gesundheitsrisiko ist für die Beitragsentwicklung
    ein wichtiger Faktor. Dies ist der Grund, warum im allgemeinen Versicherungen möglichst viel Neugeschäft und Neukunden gewinnen wollen. Nicht so in der PKV. Hier können beitragstechnisch unattraktive Tarife geschlossen werden. Bleibt die Zahl der Versicherten bei steigender Leistungsnachfrage konstant, steigen die Beiträge schneller als in Tarifen, in denen neue und jüngere Versicherte eintreten.


    In den Versicherungsbedingungen bzw. vor Vertragsabschluss wird man hierüber nicht informiert. Mir stellt sich die Frage, auf welcher rechtlichen Grundlage bzw. Voraussetzungen PKV-Tarife zum Nachteil der Versicherten geschlossen werden können?

    Ich freue mich über eine Rückmeldung und verbleibe

    mit freundlichen Grüßen aus Heidelberg


    Thomas Schmitt

  • es gibt keine "Vergreisung" in der PKV. Für die Beitragsstabilität eines PKV-Tarifes ist es unerheblich, ob Neukunden hinzukommen oder nicht. Es ist in den Tarifen ab Beginn einkalkuliert, dass es im höheren Alter mehr Leistungsausgaben gibt. Beiträge steigen aufgrund Inflation im Gesundheitswesen, Lebenserwartung, Zinsentwicklung oder Eingriffe durch den Gesetzgeber, die sich negativ auf den Beitrag auswirken.


    Darum ergibt sich hieraus auch keine Pflicht und vor allem keinen Sinn, wenn ein Versicherer seinen Tarif für das Neugeschäft schließt, dich darüber zu informieren.