Ansparabschreibung

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich habe mir im letzten Jahr (2020) einen neuen Firmenwagen angeschafft. Und wie in der Vergangenheit auch, diesen für 2019, steuerlich über die "Ansparabschreibung" geltend gemacht. Nun erhalte ich meinen Steuerbescheid von meinem Steuerberater in dem diese "Ansparabschreibung, Investitionsabzugsbetrag" als Betriebsgewinn geltend gemacht wurde und ich dadurch eine gehörige Nachzahlung habe. Ist das so neuerdings bzw. was macht es dann noch einen Sinn so einen Vorgang zu tätigen wenn ich im Folgejahr das ganze versteuern muss.


    Mit freundlichen Grüßen


    Antwortenfinder

  • Vermutlich hast du den Firmenwagen zu mehr als 10% privat verwendet. Wenn du schon mit solchen Sachen wie Anspar-AfA hantierst, dann solltest du dich vorher über die Voraussetzungen kundig machen.

  • Die Abschreibung erhöht sich ja nicht absolut, sondern wird zwischen den Perioden verschoben: statt die Afa im Jahr der Anschaffung 2020 und damit nach dem Kauf zu starten, konntest du sie schon in 2019 vorziehen. In 2020 tätigst du die Anschaffung und tätigst Deine pro rata (monatsgenaue) Afa und rechnest den Investitionsabzugsbetrag aus 2019 gegen, also Zuschreibung der bereits in 2019 vorgezogenen Abschreibung. M. E. alles richtig in deinen Bescheiden