mehrere defekte innerhalb des ersten Jahres nach Kauf eines Fahrrades (immer die gleiche Stelle)

  • Hallo zusammen,


    ich habe am 30.6.2020 ein Fahrrad (Hersteller Cube 529€) bei XXL in St. Augustin gekauft. Nach 2 Monaten ging das Schutzblech kaputt. XXL hat es nach 2 Monaten geschafft es zu reparieren. Anfang März 2021 ging das Schutzblech ein 2tes Mal an der gleichen Stelle kaputt. XXL hat mir daraufhin ein neues Schutzblech geschickt und drauf bestanden, dass ich es repariere. Das gelieferte Schutzblech war allerdings nicht für mein Fahrrad. Nach einer erneuten Reklamation wurde mir dann das richtige Schutzblech geschickt, welches ich dann selbst montiert habe. Diese ist dann kurze Zeit später wieder an der gleichen Stelle kaputt gegangen. Erneut wurde es repariert, dieses mal wieder von XXL. In der Folge lösten sich dann immer wieder die Schrauben der Schutzbleches. Also wieder reklamiert. XXL hat mir dann Tube Loctite (Schraubensicherung) geschickt. Diese habe ich dann auch angewendet und nun ist das Schutzblech wieder an der gleichen Stelle kaputt. Auf eine erneute Anfrage, dass ich den Kauf gerne Rückgängig machen würde, da XXL das Problem nicht in der Griff kriegen würde erhielt ich folgende Antworten:


    die erste Antwort:

    nach Rücksprache in unserem Hause sehen wir die Rückabwicklung Ihres Fahrrads als unverhältnismäßig an.

    Der Rücknahmegrund steht wegen Geringfügigkeit in der Sache in keinem Verhältnis zum Kaufpreis des Fahrrads.

    Die Fahrtüchtigkeit des Fahrrad ist nicht beeinträchtigt. Laut StVO erfüllt das Fahrrad alle Punkte, um im Straßenverkehr eingesetzt werden zu können.


    zweite Antwort nach Versendung des folgenden Links ihrer Seite

    https://www.finanztip.de/garantie-gewaehrleistung :


    wir bitten um Ihr Verständnis, wenn wir Ihrer Forderung nicht weiter nach kommen werden, da wir hierzu keinerlei weitere Grundlagen sehen. Alle vorherigen Arbeiten wurden bereits durchweg im Rahmen der Kulanz ausgeführt.

    Daher betrachten wir die Angelegenheit hiermit als abgeschlossen.


    Was kann ich nun machen? Oder bin ich tatsächlich nicht im Recht? Würde mich wundern... Oder bleibt mir nichts anderes übrig als einen Anwalt einzuschalten? Wäre das ratsam?


    Schon mal vielen Dank für eine Info oder einen Rat


    Gruß

    Rüdiger Rank

  • Hallo ruera,


    was heißt denn "geht kaputt"?


    Die Cube-Räder sind doch sehr modular aufgebaut, d.h. wenn nicht gerade die Schraubenaufnahme im Rahmen abbricht (o.ä.), kann man das Schutzblech sehr leicht tauschen und das auch selbst machen.

    Wenn irgendwas am Schutzblech ist, würde ich es auch für unverhältnismäßig halten, das komplette Rad zurückgeben zu wollen. Es scheint ja irgendwas mit den Schrauben zu sein. Wenn das ein Problem am Rahmen ist, dass z.B. die Gewinde nicht sauber geschnitten sind und die Schraube nie halten kann, würde ich es anders bewerten.

    Kannst du genauer beschreiben, was "kaputt" heißt und welches Modell du hast?

  • Hallo Andi,

    ich habe ein Cube Aim Allroad allerdings ohne Gepäckträger. Der Metallbügel springt immer aus der Halterung unten am Rad, dadurch verkantet der Bügel und die Befestigung am Schutzblech reist aus. Danach ist das Schutzblech nicht mehr befestigt und schleift über das Rad.

    Ich verstehe allerdings die Verhältnismäßigkeit nicht?

    Kaputt ist kaputt, oder gibt es da Unterschiede? Das Schutzblech war doch Teil des Kaufs und Bestandteil des Fahrrads, also im Kaufpreis enthalten!


    Schon mal Danke und


  • Kann es sein, dass diese Aufnahmen, die am Rahmen befestigt sind, schief sind? Auf beiden Fotos sieht es so aus, als würden die nicht im gleichen Winkel nach oben zeigen.
    Wenn die schief sind, ist der Bügel auch schief und das Clipteil im Schutzblech kann den Bügel nicht richtig halten.

    Diese Plastikteile zur Aufnahme des Schutzblechbügels sind an den Rahmen geschraubt, da kommt man ran, wenn man das Hinterrad ausbaut.

  • Ich würde mich in dem Fall an der Verbraucherzentrale wenden, die haben günstige Erstberatungsmöglichkeiten.

    Dass der Verkäufer einfach die Hände wänsch würde ich als Laie als unrechtmäßig betrachten. Die beste Lösung wäre wahrscheinlich ein anderes Schutzblechmodell ohne diese Schwachstelle.

  • Die Halter sind normalerweise gerade, weil der Bügel damit und dem Schutzblech befestig ist. Da der Bügel immer rausbricht, hängen sie jetzt natürlich schief am Rahmen. Das ist der einzige Grund

  • Hmm,

    hast Du Dich schon mal direkt an Cube gewandt!?

    Oder mal in Fahrradforen einen Aufruf gestartet, ob auch andere Besitzer eines solchen Fahrrades vom gleichen Problem betroffen sind?

    Wenn das Teil des Rads, bei ordnungsgemäßer Nutzung, innerhalb dermaßen kurzer Zeiträume immer wieder an der gleichen Stelle kaputt geht, handelt es sich m.E. um ein Problem des Herstellers. Entweder ist das Teil zu schwach dimensioniert (Konstruktionsfehler) oder es liegt ein Materialfehler vor. Fakt ist aber, dass der Hersteller dafür zu sorgen hat, dass ein Teil zumindest eine gewisse Haltbarkeit hat. In so einem Fall ist ja der Händler auch irgendwie gekniffen.

    Ob man nun wegen so einem Problem den Kauf wandeln kann!? :/

  • Das sehe ich wie du!

    Du hast ja ein funktionsfähiges Fahrrad mit allem drum und dran gekauft! Wenn der Verkäufer/Hersteller es nach 3 Reparaturversuchen immernoch nicht fertig gebracht hat, dass du erhälst was dir zusteht und für was du bezahlt hast, hast du das recht dein Fahrrad zurück zu geben oder einen funktionsfähigen Ersatz zu fordern! Dabei spielt es keine Rolle, wie klein dieser Fehler auch sein mag!
    Ist halt die Frage ob es dir das Wert ist, das zur Anzeige zu bringen...


    Aber ich bin auch bloß ein Laie in Bezug auf Recht (Hatte mal nen Rechtskurs in der Uni)


    LG :)