Erwerbsminderungsrente

  • Hallo zusammen,

    ich bekomme seit 2017 eine Teilerwerbsminderungsrente (unbefristet) und arbeite noch 50 % in Teilzeit.

    Wie wirkt sich dies auf meine Altersrente aus?

    Wirkt sich diese Kombination (halbe Erwerbsminderungsrente+ Teilzeit) negativ auf die Altersrente aus, bzw. schädige ich durch mein Arbeiten die "spätere" Rente?

    Ich hatte die Wahl zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderungsrente und habe mich für die Teilerwerbsminderungs-rente entschieden, weil ich noch arbeiten wollte!!!!

    Jetzt quält mich die Frage, ob ich das ein großer Fehler war, und ich dafür noch gestraft werde???


    Danke für eine Rückmeldung

    MfG

    Halleluja

  • Hallo.


    Wenn wir unterstellen (können), dass die Erwerbsminderungsrente bis zur Altersrente geleistet wird (bei einer unbefristeten Rente wohl anzunehmen), dann ist die halbe Rente mit Hinzuverdienst nicht schädlich.


    Das Ergebnis für die Altersrente wird wohl unter dem Wert liegen, der sich ergeben hätte, wenn keine Erwerbsminderungsrente gezahlt sondern voll weiterverarbeitet worden wäre.


    Dadurch dass die Rente quasi nur halb ausgezahlt wird und es noch zusätzliche Entgeltpunkte erarbeitet werden, wird die Altersrente höher sein, gegenüber der Version dass eine volle Rente ohne Hinzuverdienst bezogen würde.


    Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente bis zur Altersrente ändert die Rente beim Wechsel in die Altersrente regelmäßig später ihren Namen, aber nicht ihren Zahlbetrag.


    Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung steigt der Zahlbetrag später beim Wechsel in die Altersrente regelmäßig auf mehr als das Doppelte.


    Kurz gesagt: Alles richtig gemacht! Keine Bange!

  • Bin ich von u.a. Aussage auch betroffen, oder gilt das nur bei Bezug von Sozialleistungen?

    (Teilrente + Teilzeit)


    Zurechnungszeit als Anrechnungszeit bei nahtlosem Übergang EU-Rente in Altersrente:


    Eine Gesetzliche Klarstellung (2018) ermöglicht Neuberechnung von Altersrente, wenn diese sich an eine Erwerbsminderungsrente anschließt. Zurechnungszeiten aus der EM-Rente sind auch bei Zusammentreffen mit Sozialleistungsbezug bei der Altersrente als Anrechnungszeit zu berücksichtigen.


    Sollte dies für meine Fall auch zutreffen besteht zum Zeitpunkt des o.g. Ereignises für mich auch Handlungsbedarf (Neuberechnung), oder wird diese Neuberechnung auf in meinem Fall automatisch ausgeführt?

    Danke.

  • Beim Wechsel in die Altersrente passieren die Berechnungen alle im Hintergrund, da muss man nichts extra beantragen. Man muss nur schauen, ob die Rente mit Erreichen der Regelaltersgrenze umgewandelt werden soll (dann muss man nur abwarten und auf die Post reagieren, die man bekommt) oder ob man ggf. in eine vorgezogene Altersrente wechseln will.

  • Hallo Herr Janders,


    1. ich bin beim stöbern in früheren Beiträgen auf nachfolgende Aussage gestoßen, die ich nicht verstehe:

    Aus der Renteninformation kann man nicht ersehen, ob die Erwerbsminderungsrente Abschläge enthält oder nicht.

    (Sie meinten die Renteninformation, nicht den Rentenbescheid?)


    Allerdings ist das auch zweitrangig, da die Erwerbsminderungsrente in Sachen Rentenberechnung (Ich erspare uns hier die Details.) günstiger ist als eine Altersrente, egal ob mit oder ohne Abschläge.

    (Warum ist die Erwerbsminderungrente günstiger?)


    Bei der Berechnung der Rentenhöhe wirken sich sämtliche Entgeltpunkte aus, egal ob "normal" oder aus Sondereinzahlungen.


    2. Was bedeutet Vertrauensschutz, bzw. Bestandsschutz im Zusammenhang mit der Erwerbsminderungsrente?


    3. Ich bekomme eine Teilerwerbsminderungsrente (50%). Ist die andere Hälfte bei der Nachfolgerente/Altersrente auf jeden Fall so hoch wie der Teil der Teilerwerbsminderungsrente?

    Ich weis, dass war schon meine frühere Frage...aber Gesetz den Fall, ich muss vor dem regulären Rentenalter (ohne Abschlag) in Rente gehen (aus welchen Gründen auch immer) fallen die vollen Abschläge an! Dann würde die weitere Hälfte der Rente viel geringer ausfallen, oder habe ich da einen Denkfehler? :/

    Nochmals Danke im voraus für eine Rückmeldung.

  • Die Renteninformation ist eine Doppelseite, die nur die Rentenhöhe ausweist, nicht die Berechnungsgrundlagen.


    Der Rentenbescheid weist in den Anlagen auch den Rechenweg zur Rentenhöhe aus.


    Bei einer Erwerbsminderungsrente wird das Erwerbsleben für die Rentenberechnung über den Eintritt der Erwerbsminderung verlängert (man tut so, als hätte man bis 65 + X gearbeitet), somit liegen der Rentenberechnung andere Zahlen zugrunde. Ergebnis: höhere Rente!


    Beispiel: Der 30-jährige kann nicht mehr arbeiten, bekommt die Rente berechnet, als wenn er bis 65 + X durchgearbeitet hätte. Die 10,8% Abschlag in der Rente sind dann zu vernachlässigen.


    Der Bestandsschutz bedeutet kurz gesagt, dass die Rente (eigentlich) nicht niedriger werden kann.


    Das "eigentlich" kommt daher, dass man natürlich auch (wenn man darauf besteht) von einer Erwerbsminderungsrente mit 10,8% Abschlag in eine Altersrente mit 14,4% Abschlag wechseln kann. (Sofern man einen Schwerbehindertenausweis hat, beträgt der maximale Abschlag aber 10,8%.)


    Dass die Altersrente niedriger ist als die volle Erwerbsminderungsrente bzw. weniger als doppelt so hoch wie die teilweise Erwerbsminderungsrente ist eine eher theoretische Möglichkeit.

  • Mit dieser Aussage kämpfe ich immer noch?


    "Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung steigt der Zahlbetrag später beim Wechsel in die Altersrente regelmäßig auf mehr als das Doppelte."

  • Vielleicht tatsächlich Rentenberatung in Anspruch nehmen, ansonsten sind wir hier bei generellen Annahmen.


    Man könnte auch eine Probeberechnung für eine Altersrente zum Zeitpunkt X beantragen. Dann wäre man bei einzelfallgerechten Zahlen. Vor dem Hintergrund der Grundrente und den Arbeiten, die damit zusammenhängen, könnte es aber etwas dauern, bis diese Berechnung vorliegt.