Hausratversicherung

  • Hallo zusammen,


    kürzlich bin ich aus meiner Dachgeschosswohung in meinem Zweifamilienhaus ausgezogen. Die Wohnung, für welche seit vielen Jahren eine Hausratversicherung besteht, wird nun von meinem Sohn bewohnt. Das Mobilar hat sich wertmäßig nicht wesentlich verändert.

    Kann die Hausratversicherung unverändert bestehen bleiben?

  • Hallo Alfonso,

    Kann die Hausratversicherung unverändert bestehen bleiben?

    Klare Antwort, Jein oder es kommt auf die Randbedingungen an. Bevor ich hier alle Varianten durchexerziere, wäre es hilfreich, Sie könnten die Randbedingungen etwas erläutern:

    • Benötigen Sie in der neuen Wohnung keine Hausratversicherung?
    • Haben Sie die Einrichtung Ihrem Sohn geschenkt/verkauft oder wohnt er möbliert?
    • Gibt es nur Mobiliar oder ist in den Schränken etwas drin?
    • Wollen Sie die Versicherungsprämie weiter bezahlen und ggf. im Schadenfall auch die Entschädigung erhalten?
    • Sind Sie sich sicher, dass die Versicherungsbedingungen noch den Bedürfnissen Ihres Sohnes entsprechen? Nur als Stichworte: Überspannungsschäden an Elektronik; Elementarschäden; Fahrrad.

    Gruß Pumphut

  • Hallo Pumphut,


    vielen Dank für die schnelle Antwort. So ähnlich habe ich mir es (leider) vorgestellt.


    In der neuen Wohnung benötige ich keine Hausratversicherung.

    Die Einrichtung habe ich meinem Sohn geschenkt, und er hat natürlich auch neues Inventar dazugekauft.

    Die Prämie würde ich weiter bezahlen und ggf. im Schadenfall auch die Entschädigung erhalten (um sie an den Sohn weiterzugeben).

    Die Versicherungsbedingungen sind relativ aktuell.


    Viele Grüße

    Alfonso

  • 2 Anmerkungen:


    - Dann hättest du im Schadensfall vermutlich eine Schenkung an deinen Sohn. Je nach Höhe der restlichen Vermögens würde das dann im Falle einer Erbschaft angerechnet.


    - Warum benötigst du keine Hausratversicherung mehr? Risiko oder hat dein(e) Lebenspartner(in) eine Hausratversicherung abgeschlossen?

  • Hallo Alfonso,


    Sie können eine Versicherung für fremde Rechnung abschließen. Aber auch diesen Fakt müssen Sie der Versicherung mitteilen, falls dass der eigentliche Hintergrund der Frage ist. Die Versicherungsgesellschaft hat allerdings auch die Freiheit, diese Konstellation nicht so gut zu finden und Ihnen zur nächsten Hauptfälligkeit zu kündigen.


    Warum machen Sie diese Klimmzüge? Ihr Sohn kann doch eine eigene Hausratversicherung abschließen und wenn Sie der Meinung sind, schenken Sie Ihm die jährliche Versicherungsprämie. Über solche Kleinschenkungen denkt man im Fall des Erbfalles kaum nach. Ansonsten ist der Hinweis von Thebat schon richtig.


    Gruß Pumphut

  • Hallo zusammen,


    nochmals vielen Dank für die Antworten.


    Das mit den "Klimmzügen" stimmt wohl. Am besten der Sohn schließt eine eigene Versicherung ab.


    Grüße

    Alfonso

  • Wenn der geschenkte und gebrauchte Hausrat nur wenig Wert hat, so empfehle ich, nicht nach qm den Vertrag bzgl. Hausratwert abzuschließen, sondern nach dem tatsächlichen Restwert des Hausrats und ggf. auch auf eine Gleitklausel zur ständigen Wertanpassung zu verzichten. In diesem Fall ist die Prämie weitaus niedriger als nach einer qm-Wertkalkulation, die i.d.R. einen Wert von 650 - 700 Euro je qm vorsieht. Die Versicherungen versuchen gern, die qm-Wertberechnung zu verkaufen, weil das für sie lukrativer ist; denn damit ist der Kunde i.d.R. überversichert, wenn er nicht ausnahmsweise einen Luxushaushalt hat.

  • Hmm. Das hieße dann aber vermutlich, dass du im Schadensfall z.B. nur 10.000 Euro erstattet bekommst und dann dafür deine Einrichtung nebst Kleidung etc. neu erwerben müsstest.


    Könnte sicherlich eng werden.

  • sondern nach dem tatsächlichen Restwert

    Und dann kauft man seinen komplette Hausrat ZUM RESTWERT wieder nach? Wie soll das gehen? Gebrauchte Kleidung, gebrauchte Möbel, gebrauchte Elektrogeräte inkl Computer und Fernseher? Wie?


    Es fällt schon nicht leicht den Wert des Hausrates zu bestimmen. Ich habe das mal näherungsweise versucht, die Versicherung wurde ein paar Euro billiger, gleichzeitig lag das Risiko bei mir im Schadenfall keinen gleichwertigen Ersatz zu bekommen.


    Man kann sich streiten, ob eine Hausratversicherung NOTWENDIG ist. Unsere kostet 170 Euro im Jahr und hat eine Versicherungssumme von ca. 100.000. Davon sollte ein Nachkauf möglich, wenn wir abbrennen. Ich würde entweder Versicherung mit Unterversicherungsverzicht wählen oder nicht versichern. Die eigene Hausratbewertung kann auch völlig daneben gehen.