Grenzgänger Schweiz - Arbeitsplatzwechsel nach D - PKV in GKV

  • Hallo zusammen!

    Leider habe ich zu dem speziellen Fall nichts Eindeutiges hier über die Suchfunktion und in den gängigen Suchmaschinen gefunden. Vielleicht kann mir jemand auf die Sprünge helfen.


    Ausgangssituation:

    - Meine Frau (< 40 Jahre alt) ist derzeit als Grenzgängerin in der Schweiz tätig

    - dementsprechend werden in Deutschland keine Sozialversicherungen abgeführt (z. B. Arbeitslosenversicherung)

    - Krankenversicherung in Deutschland bei privater Krankenversicherung (PKV)

    - ich bin in Deutschland selbstständig tätig und freiwillig gesetzlich versichert

    - die zwei gemeinsamen Kinder im Kindergartenalter sind privat versichert


    Anstehende Änderung:

    - Umzug aus Grenzregion nach Mitteldeutschland, meine Frau wird eine Anstellung bei einem deutschen Arbeitgeber annehmen

    - Der Arbeitslohn wird unter der Jahresentgeltgrenze (JEG) liegen

    - die Änderung steht relativ kurzfristig an (innerhalb der nächsten 2 Monate)


    Zielsituation:

    Mit der anstehenden Änderung wird angestrebt, dass meine Frau in eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechselt und die Kinder dort mit versichert werden (Familienversicherung).


    Nun zu meinen Gehirnknoten:

    Nach reichlicher Recherche komme ich zu dem Schluss, dass bei einem Alter unter 55 Jahren grundsätzlich ein Wechsel in die GKV möglich ist. Dazu scheint es mehrere Wege zu geben. Oft wird als Voraussetzung genannt, dass Arbeitslosengelt 1 bezogen werden muss (oder zumindest eine Sperrfrist besteht). Da meine Frau nicht in die deutsche Arbeitslosenversicherung einzahlt, stellt sich mir die Frage, was das in diesem Zusammenhang bedeutet. Naiv stelle ich mir es so vor, dass es analog zu einem in Deutschland arbeitenden Selbstständigen abläuft, der in ein Anstellungsverhältnis wechselt. Für diese Gruppe ist nach meinem Verständnis ein Wechsel möglich, wenn sie ihre hauptberufliche Selbstständigkeit aufgeben und im Anstellungsverhältnis unter der JEG bleiben.


    Kann mir jemand auf die Sprünge helfen, ist der Wechsel ohne Probleme möglich? Muss zwischen Grenzgängertätigkeit und Anstellung in D zum Wechsel in die GKV Arbeitslosigkeit gemeldet werden? Wann wird der Wechsel in die GKV zeitlich vollzogen, direkt bei Anstellung in D oder erst nach einem Jahr unterhalb der JEG? Welche Stolpersteine gibt es?


    Vielen Dank im Voraus!

    Jonas

  • Sie wir mit unter 55 und einem Einkommen unter der JAEG bei Aufnahme des Arbeitsverhältnisses bei einem neuen Arbeitgeber krankenversicherungspflichtig und zwar sofort.

    Und ja, es gibt auch Vieles zu beachten, weil es könnte auch etwas passieren, was dann das gewünschte Ergebnis verhindert.

  • Ich möchte noch einen anderen Ansatz bringen, falls die "üblichen" nicht weiterhelfen:

    Damit sich deine Frau in Deutschland versichern konnte, musste sie vom so genannten Optionsrecht Gebrauch machen, welches sie von der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz entbindet.


    Hat sie das tatsächlich jemals aktenkundig gemacht?

    Falls nein, kann man versuchen bei der zuständigen Behörde des Arbeitskantons (in der Regel ist es die "gemeinsame Einrichtung KVG") eine formloses "Gesuch um Beitritt zur obligatorischen schweizerischen Krankenpflegeversicherung" einreichen und vielleicht drauf hinweisen, dass man eigentlich nie (bewusst) vom Optionsrecht Gebrauch gemacht hat.
    AHV-Nummer und Kopie vom Grenzgängerausweis mitschicken, vielleicht hättet ihr dann Glück und könntet noch (für einen Monat oder so) in die gesetzliche Schweizer Krankenversicherung (=KVG) wechseln, womit man dann in Deutschland automatisch in der GKV landen müsste.


    Das mit der Arbeitslosigkeit und dem Bezug von Arbeitslosengeld könnte aber auch eine Exit-Strategie sein.

  • NEIN!

    Das darfst du gerne ausführlicher begründen und auch entsprechend belegen.
    Weißt du überhaupt, wovon ich rede, wenn ich das Optionsrecht benenne und von KVG (im Vergleich zu einer Versicherung nach VVG [die es nicht mehr neu gibt]) rede?

    Zumal man bei einer Versicherung gemäß KVG mittels Formular E106 sich eine deutsche GKV als aushelfenden Träger suchen kann - was dann den anschließenden Wechsel nochmals etwas einfacher macht, wenn man wieder in Deutschland arbeitet.


    Unabhängig davon würde ich jedem Grenzgänger zu diesem Vorgehen raten. Bei den früher beliebten Versicherungen nach VVG steigen die Tarife stetig und man kann nicht mehr die Versicherungsgesellschaft wechseln, weil es keine neuen Tarife mehr nach VVG gibt. Ebenso besteht die Gefahr, das man bei späterer Rückkehr nach Deutschland sich nur in der PKV versichern kann.

    Dass die Tarife für Grenzgänger in der KVG sehr günstig sind (trifft aber nur auf eine handvoll Versicherer zu), ist das nächste große Plus.

  • 1. weiß ich was Optionsrecht ist!

    2. muss ich gar nichts belegen!

    3. war die gestellte Frage oben bereits einfach beantwortet:

    "Sie wir mit unter 55 und einem Einkommen unter der JAEG bei Aufnahme des Arbeitsverhältnisses bei einem neuen Arbeitgeber krankenversicherungspflichtig und zwar sofort."

  • Eine Frage am Rande - warum sollen die Kinder in der GKV deiner Frau familienversichert werden und nicht in deiner?

    Grundsätzlich ist das erst einmal unerheblich. Da habe ich mich noch nicht weiter mit beschäftigt, ob sich durch die ein oder andere Konstellation Vor-/Nachteile ergeben. Aber gut, dass Du die Frage aufwirfst.

  • Ich möchte noch einen anderen Ansatz bringen, falls die "üblichen" nicht weiterhelfen:

    Damit sich deine Frau in Deutschland versichern konnte, musste sie vom so genannten Optionsrecht Gebrauch machen, welches sie von der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz entbindet.


    Das mit der Arbeitslosigkeit und dem Bezug von Arbeitslosengeld könnte aber auch eine Exit-Strategie sein.


    Das mit dem Optionsrecht hatte ich bereits aussortiert, da ich irgendwo dazu gelesen hatte, dass man ein Jahr in einer entsprechenden Versicherung im Ausland gewesen sein muss, um im Inland dann in die GKV zu können. Da der Umzug/Jonwechsel noch in diesem Jahr stattfinden wird, fällt das nach meinem Verständnis daher raus.


    Das Thema Arbeitslosigkeit/Arbeitslosengeld wäre schon eine Option. Aber da bin ich mir nicht sicher, ob zumindest ein Anrecht auf ALG I bestehen muss (der vermutlich nicht besteht, wenn man nicht in die deutsche Arbeitslosenversicherung einzahlt als Grenzgänger)... Weiß da jemand etwas Konkretes?

  • Sie wir mit unter 55 und einem Einkommen unter der JAEG bei Aufnahme des Arbeitsverhältnisses bei einem neuen Arbeitgeber krankenversicherungspflichtig und zwar sofort.

    Und ja, es gibt auch Vieles zu beachten, weil es könnte auch etwas passieren, was dann das gewünschte Ergebnis verhindert.

    Verstehe, das heißt der Arbeitgeber meldet dann automatisch bei der GKV an, wenn die JAEG nicht überschritten wird?


    Kannst Du mir auf die Sprünge helfen, was meinst Du zum Beispiel, was passieren könnte, was das gewünschte Ergebnis verhindert (außer, dass die JAEG Grenze überschritten wird)?



    P.S.: @alle Personen, die mir auf meine Frage Geantwortet haben: Vielen Dank für die Antworten! Aufgrund einer nicht richtig konfigurierten E-Mail Benachrichtigung (es kamen keine E-Mails bei neuen Beiträgen hier im Thread) kommen meine Antworten übrigens so zeitverzögert. Sorry dafür. Nun sollte es aber klappen...

  • Zumal man bei einer Versicherung gemäß KVG mittels Formular E106 sich eine deutsche GKV als aushelfenden Träger suchen kann - was dann den anschließenden Wechsel nochmals etwas einfacher macht, wenn man wieder in Deutschland arbeitet.

    Das klingt in der Tat ganz interessant! Wäre nur wichtig zu wissen, ob es quasi eine Art Karenzfrist gibt (z. B. als Grenzgänger mind. 1 Jahr entsprechend versichert, um dann bei Rückkehr nach D in die GKV wechseln zu können bzw. analog zu Deinem Vorschlag darin bleiben zu können)?

  • Das klingt in der Tat ganz interessant! Wäre nur wichtig zu wissen, ob es quasi eine Art Karenzfrist gibt (z. B. als Grenzgänger mind. 1 Jahr entsprechend versichert, um dann bei Rückkehr nach D in die GKV wechseln zu können bzw. analog zu Deinem Vorschlag darin bleiben zu können)?

    Ist mir nicht bekannt, aber ich bin auch kein Experte was solche Details angeht.

  • Warum werden einfache Sachverhalte kompliziert gemacht?

    Anstehende Änderung:

    - Umzug aus Grenzregion nach Mitteldeutschland, meine Frau wird eine Anstellung bei einem deutschen Arbeitgeber annehmen

    - Der Arbeitslohn wird unter der Jahresentgeltgrenze (JEG) liegen

    - die Änderung steht relativ kurzfristig an (innerhalb der nächsten 2 Monate)

    Damit Pflichtversicherung in deutscher GKV im geschilderten Fall!

  • Damit Pflichtversicherung in deutscher GKV im geschilderten Fall!

    Ich sehe es nach meinen Recherchen auch so, die Jahresentgeltgrenze und unter 55 Jahre ist letztlich entscheidend in diesem Fall. Da ich aber nicht so tief im Thema drin stecke, wie vielleicht manch anderer hier im Forum, wollte ich natürlich gerne wissen, ob es offensichtliche Fallstricke gibt, die ich aktuell noch übersehe. Das scheint ja nicht so zu sein.


    Daher ja auch meine Frage, was

    Und ja, es gibt auch Vieles zu beachten, weil es könnte auch etwas passieren, was dann das gewünschte Ergebnis verhindert.

    beispielsweise sein könnte.