Hallo zusammen!
Leider habe ich zu dem speziellen Fall nichts Eindeutiges hier über die Suchfunktion und in den gängigen Suchmaschinen gefunden. Vielleicht kann mir jemand auf die Sprünge helfen.
Ausgangssituation:
- Meine Frau (< 40 Jahre alt) ist derzeit als Grenzgängerin in der Schweiz tätig
- dementsprechend werden in Deutschland keine Sozialversicherungen abgeführt (z. B. Arbeitslosenversicherung)
- Krankenversicherung in Deutschland bei privater Krankenversicherung (PKV)
- ich bin in Deutschland selbstständig tätig und freiwillig gesetzlich versichert
- die zwei gemeinsamen Kinder im Kindergartenalter sind privat versichert
Anstehende Änderung:
- Umzug aus Grenzregion nach Mitteldeutschland, meine Frau wird eine Anstellung bei einem deutschen Arbeitgeber annehmen
- Der Arbeitslohn wird unter der Jahresentgeltgrenze (JEG) liegen
- die Änderung steht relativ kurzfristig an (innerhalb der nächsten 2 Monate)
Zielsituation:
Mit der anstehenden Änderung wird angestrebt, dass meine Frau in eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechselt und die Kinder dort mit versichert werden (Familienversicherung).
Nun zu meinen Gehirnknoten:
Nach reichlicher Recherche komme ich zu dem Schluss, dass bei einem Alter unter 55 Jahren grundsätzlich ein Wechsel in die GKV möglich ist. Dazu scheint es mehrere Wege zu geben. Oft wird als Voraussetzung genannt, dass Arbeitslosengelt 1 bezogen werden muss (oder zumindest eine Sperrfrist besteht). Da meine Frau nicht in die deutsche Arbeitslosenversicherung einzahlt, stellt sich mir die Frage, was das in diesem Zusammenhang bedeutet. Naiv stelle ich mir es so vor, dass es analog zu einem in Deutschland arbeitenden Selbstständigen abläuft, der in ein Anstellungsverhältnis wechselt. Für diese Gruppe ist nach meinem Verständnis ein Wechsel möglich, wenn sie ihre hauptberufliche Selbstständigkeit aufgeben und im Anstellungsverhältnis unter der JEG bleiben.
Kann mir jemand auf die Sprünge helfen, ist der Wechsel ohne Probleme möglich? Muss zwischen Grenzgängertätigkeit und Anstellung in D zum Wechsel in die GKV Arbeitslosigkeit gemeldet werden? Wann wird der Wechsel in die GKV zeitlich vollzogen, direkt bei Anstellung in D oder erst nach einem Jahr unterhalb der JEG? Welche Stolpersteine gibt es?
Vielen Dank im Voraus!
Jonas