Elementarschadensversicherung

  • Hallo zusammen, ich hatte nach langem Suchen eine Elementarschadensversicherung bekommen. Glücklicherweise bin ich vom aktuellen Ereignis nicht betroffen, wohne aber so nah am Rhein, dass so etwas jederzeit pasieren könnte. Nun habe ich gehört, dass die Elemetarschadensversicherung nicht zahlt, wenn Grundwasser von unten ins Gebäude eindringt. Man bräuchte eine Extremwetter-Versicherung. Und das ggfs. auch für den Hausrat.8|

    Frage nun, was halten Sie davon? Ist das wieder eine neue "Masche" der Versicherer, sich vor Zahlungen zu drücken? Oder ist das vielleicht eine Fehlinformation? Mein Versicherungs-Ansprechpartner von der Allilanz ist auf meine Frage leider nicht eingegangen.

    Vielen Dank und Grüße!

  • In den Versicherungsbedingungen steht was versichert ist und was nicht.


    In meinen z.B. folgendes:

    Versichert:

    Austritt von Grundwasser in Folge von Ausuferung von oberirdischen stehenden oder fließenden Gewässern und Witterungsniederschlägen.

    Nicht versichert:

    Sturmflut, Grundwasser (soweit nicht an die Erdoberfläche gedrungen siehe versichert).

  • Hallo,

    Versichert:

    Austritt von Grundwasser in Folge von Ausuferung von oberirdischen stehenden oder fließenden Gewässern und Witterungsniederschlägen.

    Nicht versichert:

    Sturmflut, Grundwasser (soweit nicht an die Erdoberfläche gedrungen siehe versichert).

    Das steht nicht nur bei Ozymandias in den Versicherungsbedingungen, sondern in fast allen Bedingungen zur Elementarschadenversicherung und auch schon seit Jahrzehnten. Es ist also keine neue „Masche“.


    Hintergrund ist ganz einfach, dass der Versicherer nicht dafür bezahlen möchte, dass in Gegenden mit hohem und schwankendem Grundwasserstand die Kellerabdichtung mangelhaft ist. Das Wasser muss schon von oben in den Keller laufen.


    Nach der Homepage der Allianz ist bei deren „Extremwetterversicherung“ ebenfalls das Eindringen ansteigenden Grundwassers ausgeschlossen.


    Gruß Pumphut

  • Ich kenne Fälle von Bürgern und Bürgerinnen, die am Rhein hinter einem Deich wohnen und bei Hochwasser Probleme mit Grundwassser bzw. Sickerwasser haben. Das ist auch nicht über die Elementarschadensversicherung abgedeckt.
    Sonst kann ich den Vorrednern auch nur zustimmen, dass die "Masche" alles andere als neu ist. Sofern du in RLP wohnst, informiere dich doch mal über die Telefonberatung der Verbraucherzentrale RLP:
    "Die Verbraucherzentrale bietet eine kostenlose telefonische Beratung zu Elementarschäden und Naturgewalten an. Unter der Rufnummer (06131) 28 48 868 erreichen Sie montags von 10 bis 13 Uhr, mittwochs von 14 bis 17 Uhr sowie donnerstags von 10 bis 13 Uhr unsere Expertinnen und Experten."