Kündigung einer Lebensversicherung

  • İm April dieses Jahres bzw. lange Zeit vor dem bald zu erwartenden Inkrafttreten des Gesetzes zur Reformierung der Lebensversicherungen , hatte ich meinen Lebensversicherungsvertrag zum 1.12.2014 gekündigt. Gelten für mich die alten gesetzlichen Vorgaben insbesondere die Bewertungsreserven betreffend ?

  • Nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes sollen nach meiner Information die Versicherungsnehmer, die ihre Lebensversicherung frühzeitig kündigen, evtl. benachteiligt werden, da die Bewrtungsreserven nicht wie bisher bis zur Haelfte beansprucht werden können. Da ich jedoch meinen Vertrag bereits im April 2014 zum1.12.2014 gekündigt hatte, bin ich bisher davon ausgegangen, dass ich doch von den Bewertungsreserven der Versicherung - unabhaengig von den neuen Bestimmungen des Gesetzes, das dies erheblich einschraenkt - den betreffenden Anteil bekommen könnte. Können Sie diese meine Auffassung teilen??.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    nein, leider fallen Sie auch unter das neue Gesetz. Das Datum des Kündigungsschreiben ist hierbei unerheblich - es sei denn, Ihr Versicherer zeigt sich kulant - was ich auch einfordern würde an Ihrer Stelle.
    Kennen Sie die Höhe Ihrer Bewertungsreserven? Wieviel davon entfällt auf die sogenannte Sockel- oder Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven? Letztere wird auf jeden Fall an Sie ausgezahlt.