Wer zahlt einen Schaden in einer Ferienwohnung?

  • Wer zahlt den neuen Kühlschrank und den Einbau in die Küche in einer Ferienwohnung? Wir haben eine Ferienwohnung gemietet und unsere Tochter hat das Scharnier der Gefrierfachklappe abgebrochen. Der Vermieter bekommt kein Ersatzteil und hat daher einen neuen Einbaukühlschrank gekauft. Die Rechnung sollen wir begleichen. Ist das so korrekt?

  • Hallo FeW , willkommen im Finanztip-Forum.


    Warnhinweis: Hier findet keine Rechtsberatung statt.


    Ich gehe mal davon aus, dass Ihr eine Privat-Haftpflichtversicherung habt. Dort sind üblicherweise Mietsachschäden abgedeckt und diese würde den Anspruch prüfen. Daher würde ich mich an diese wenden.


    Als juristischer Laie fallen mir zwei Stichworte ein: Zum einen die beschränkte Haftung von Kindern (Deliktunfähigkeit bzw. beschränkte Deliktfähigkeit) sowie zum anderen den Grundsatz des Zeitwert- und nicht Neuwertentschädigung. Das würde wie gesagt die Versicherung klären, da sie insoweit - im eigenen Interesse - auch Rechtsschutz bietet.

  • Ich würde mir über die Forderung des FeWo-Vermieters auch keinen Kopf machen. Einfach den Schaden der PHV melden und Schreiben des Vermieters plus Rechnung mit einreichen.

    Wie Kater.Ka schon schrieb, muss die PHV prüfen ob der Anspruch gerechtfertigt ist, und wenn ja, in welcher Höhe.

  • Wie alt ist denn das Kind? Je nach Alter kann die Antwort auf deine Frage unterschiedlich ausfallen.


    Und mal ganz ehrlich:


    Was würdest du als Vermieter in dieser Situation machen bzw. was habt ihr dem Mieter als Lösung vorgeschlagen?

  • Hallo FeW,


    wie schon geschrieben, die Forderung an die Privathaftpflicht- Versicherung weiterreichen. Die setzt sich mit dem Anspruch des Vermieters sowohl dem Grunde nach als auch hinsichtlich der berechtigten Höhe auseinander. Bitte nichts selber gegenüber dem Vermieter erklären.


    Kater.Ka: Das deliktunfähige Kind hat seine rechtliche Spiegelung in der Aufsichtspflicht der Eltern. Die haften dann ggf. für eine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht.


    Gruß Pumphut

  • Vielen Dank für Eure zahlreichen und ausführlichen Antworten. Bedauerlicherweise zahlt und Haftpflichtversicherung den Schaden nicht. Schäden an Mietsachen sind ausgeschlossen.

  • Hallo FeW,

    Schäden an Mietsachen sind ausgeschlossen.

    Dann haben Sie eine schlechte Haftpflichtversicherung. Denn die Mitversicherung von Mietsachschäden ist heute eigentlich Standard.


    Die erste Frage und Lösungsansatz wäre, warum haben Sie so eine schlechte Deckung? Haben Sie sich die selbst aus den Internetangeboten nach dem niedrigsten Preis herausgesucht, wäre hier Ende. Falls Ihnen aber ein Vermittler die Versicherung als das Super- Luxus- Produkt angedreht hat, könnten Sie mit dem ein ernstes Wort hinsichtlich Beratungsverschulden reden. Das käme aber sehr auf den Einzelfall an.


    Der zweite Ansatz sind die Rechtsgrundlagen. Vermutlich haften Sie bzw. Ihre Tochter für den Schaden. Aber Sie haften nach den Grundsätzen des Zivilrechts nur für den Zeitwert zum Schadenzeitpunkt bzw. die Reparaturkosten. Ich würde pragmatisch herangehen. Die Reparatur des Kühlschranks hätte vielleicht 100 – 150 Euro gekostet. Nach der berühmten Afa- Tabelle

    https://www.bundesfinanzminist…_blob=publicationFile&v=3

    (Pos. 7.7) hat ein Kühlschrank eine Lebensdauer von 10 Jahren bei linearer Abschreibung. Falls also der Kühlschrank 5 Jahre alt war und neu 500 Euro gekostet hättet, wäre der Zeitwert 250 Euro.


    Überweisen Sie den höheren Betrag aus beiden Rechnungen mit einer kurzen Erläuterung und warten die Reaktion des Vermieters ab.


    Das Geld verbuchen Sie als Lehrgeld und schließen für die Zukunft eine bessere Haftpflichtversicherung ab.


    Gruß Pumphut

  • Hallo,

    Bin ich der einzige, der es unsverhältnismäßig findet, dass bei "zerstören" des Türgriff, ein neuer Kühlschrank bezahlt werden muss?

    Also es wurde nach Sachvortrag nicht der Türgriff sondern das Scharnier der Gefrierfachklappe zerstört. Damit hat der Kühlschrank seine Funktionsfähigkeit teilweise verloren. Außerdem behauptet der Eigentümer, dass die Reparatur nicht möglich wäre, da kein Ersatzteil mehr beschaffbar ist. Je nach Alter des Kühlschranks ein durchaus glaubwürdiger Einwand.


    Allerdings muss kein „neuer“ Kühlschrank bezahlt werden, sondern nur der Zeitwert.


    Gruß Pumphut

  • Vielleicht ein pragmatischer Vorschlag: Lass dir vom Vermieter die Typenbezeichnung des Kühlschranks geben und schau selbst bei eBay usw. nach so einer Tür.
    Teilweise sind die Geräte von unterschiedlichen Herstellern baugleich und die "andere" Tür würde auch passen.

  • Das scheint mir schon um einiges plausibler! und wenn der Kühlschrank schon so alt ist, dass es keine Ersatzteile mehr gibt, dann dürfte der abgeschriebene Wert definitiv weniger als eine Reparatur kosten :D (bei den Preisen die, da heute aufgerufen werden! Allein die Anfahrt des Handwerkers ist teurer als die eigentlichen Ersatzteile )

  • Vielleicht ein pragmatischer Vorschlag: Lass dir vom Vermieter die Typenbezeichnung des Kühlschranks geben und schau selbst bei eBay usw. nach so einer Tür.
    Teilweise sind die Geräte von unterschiedlichen Herstellern baugleich und die "andere" Tür würde auch passen.

    Wenn du das noch nicht gemacht hast? ... Würde ich das auch als erstes tun!

  • Wenn der Kühlschrank bereits abgeschrieben ist, dann ist kein Schaden entstanden. Ein Schaden ist Voraussetzung für einen SCHADENersatzanspruch. Sollte die Klappe beim "normalen" Öffnen oder Schließen beschädigt worden sein, würde ich dies als vertragliche Nutzung einordnen. Irgendwann gehen solche Dinge halt kaputt.

    Die ist meine persönliche Ansicht und ist keine Rechtsberatung

  • Das natürlich nicht. Bei einer möblierten Ferienwohnung wird der Gefrierschrank mitvermietet und damit wird auch ein Teil des Mietzins dafür bezahlt. Die "Abschreibung" ist hier nicht im steuerlichen Sinne gemeint. Bei Teppichböden in einer vermieteten Wohnung zB muss man, wenn dieser ein bestimmtes Alter erreicht hat, keinen Schadendersatz zahlen. Man hat ggf. sogar einen Anspruch gegen den Vermieter auf Verlegung eines neuen Teppichbodens. Der Zeitwert ist dann = 0 Euro.

  • Wenn der Kühlschrank bereits abgeschrieben ist, dann ist kein Schaden entstanden. Ein Schaden ist Voraussetzung für einen SCHADENersatzanspruch. Sollte die Klappe beim "normalen" Öffnen oder Schließen beschädigt worden sein, würde ich dies als vertragliche Nutzung einordnen. Irgendwann gehen solche Dinge halt kaputt.

    Die ist meine persönliche Ansicht und ist keine Rechtsberatung

    Beziehungsweise ist der Schdensersatzanspruch dann nichtig! Ich würde da definitiv nochmal nachhaken