Arbeitslosengeld I

  • Hallo,

    ich habe per 1.05.2021 ALG I beantragt. Ich habe vorher in Vollzeit (40 Stunden pro Woche) gearbeitet. Wegen meiner drei Kinder suche ich nun eine Stelle mit maximal 20 Stunden pro Woche. Dies hat nun Auswirkung auf die Höhe des ALG I. Ich erhalte nur 50%. Würde ich wieder einen Job mit 40 Stunden suchen, würde ich 100% bekommen. Der Arbeitxlosengeldbescheid weisst explizit darauf hin. Ich finde das irgendwie ungerecht, zumal sich die Berechnung des ALG I ja auf den vergangenen Netto-Lohn bezieht. Ausserdem weiss ich ja noch gar nicht, ob ich ggf. doch mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten werde. Ist das wirklich so korrekt? Danke für Eure Hilfe!

  • Hallo.


    Das könnte schon alles richtig sein.


    Die Agentur für Arbeit wird die Entscheidung ja begründet und eine Rechtsgrundlage angeführt haben. Was steht denn dazu im Bescheid?


    Besteht eine Mitgliedschaft in einem Sozialverband? Gibt es eine Arbeitsloseninitiative vor Ort?

  • Ich glaube das Problem ist einfach, dass Du zu ehrlich warst! :/

    Ich bin kein Anwalt/Arbeitsrechtler, aber ich meine, dass das die Arbeitsagentur dazu berechtigt ist, dass ALG 1 zu kürzen, wenn der Arbeitssuchende (zuvor in Vollzeit gearbeitet) angibt, sich ausschließlich einen Teilzeitjobs zu suchen (GIDF -> Arbeitslosengeld und Teilzeit - Arbeitsrecht - frag-einen-anwalt.de).

    Daher einfach angeben, dass Du eine Vollzeitstelle suchst. Im Vorstellungsgespräch beim AG kannst Du dann anklingen lassen, dass Dir eine Teilzeitstelle lieber wäre. Viele AG sind da inzwischen flexibel, da gute Leute händeringend gesucht werden. Im schlimmsten Fall bekommst Du halt eine Absage.;)


    Und nein, Du musst kein ALG1 zurückzahlen, wenn Du schließlich doch nur eine Teilzeitstelle antrittst.

  • Genau. Da war jemand zu ehrlich.

    Zudem: Sinnvoll eine Vollzeitstelle zu suchen und das volle Arbeitslosengeld erhalten.

    Wenn dann eine Teilzeitstelle angetreten wird, die Höhe des bisherigen ALG 1 sichern lassen.

    Sollte die Teilzeitstelle nach einigen Monaten - aus welchen Gründen auch immer - beendet sein, wird wieder das vorherige ALG gezahlt und nicht ein reduziertes ALG aufgrund der Teilzeitstelle.

  • Hallo Zusammen,


    meine Frau hat ein ähnliches Problem, nur halt mit Teilzeit und Minijob.


    Sie hat zuletzt auf 50% Teilzeit gearbeitet und ist seit kurzem arbeitslos.


    Jetzt überlegt sie, einen Minijob anzunehmen, denn finanziell macht es für sie keinen großen Unterschied. Sie hat Lohnsteuerklasse 5, und nach allen Abzügen und der Nachzahlung bei der Lohnsteuererklärung bleibt netto kaum mehr als 520€ übrig.


    Nur was passiert, wenn sie der Arbeitsagentur mitteilt, dass sie einen Minijob sucht? Gilt sie dann nicht mehr als Arbeitslos, und verliert den Anspruch auf das Arbeitslosengeld?


    Und wenn sie es nicht angibt, und später einen Minijob annimmt? Gilt sie dann weiterhin als arbeitslos, und 520€ (abzüglich Freibetrag) werden von Ihrem Arbeitslosengeld abgezogen? Ich nehme an, in diesem Fall muss sie sich offiziell weiterhin um einen Teilzeitjob bemühen. Und falls der Minijob einer möglicher Teilzeitanstellung im Wege steht, kann die Arbeitsagentur verlangen, dass sie den Minijob kündigt?


    Alternativ könnte sie einen Minijob annehmen und der Arbeitsagentur mitteilen, dass sie keinen Teilzeitjob mehr sucht. Dann gilt sie nicht mehr als arbeitssuchend und hat keinen Anspruch auf das Arbeitslosengeld, oder? Aber wenn es dann mit dem Minijob nicht klappt, und sie in der Probezeit gekündigt wird, hat sie dann weiterhin den Anspruch auf das Arbeitslosengeld, der aus Ihrer Teilzeitbeschäftigung entstanden ist?


    Danke im Voraus für Eure Hilfe!

  • Wenn der Minijob unter 15h/Woche ist, wäre sie weiterhin arbeitslos, sofern sie sich weiterhin um eine Arbeit bemüht. (So zumindest mein Verständnis.)

  • Wenn der Minijob unter 15h/Woche ist, wäre sie weiterhin arbeitslos, sofern sie sich weiterhin um eine Arbeit bemüht. (So zumindest mein Verständnis.)

    Danke für die schnelle Antwort. Das ist auch mein Verständnis. Aber wie intensiv muss sie sich dann bemühen? Kann sie einen Vermittlungsvorschlag für einen Teilzeitjob ablehnen, wenn dieser sich nicht mit dem Minijob vereinbaren lässt?