Steuerfreibetrag und Kapitaleinkünfte

  • Beispiel

    Herr Maier geht keiner Beschäftigung nach und lebt von Einkünften aus Kapitalerträgen, die bekanntlich mit 25% plus... versteuert werden. Seine Kapitaleinkünfte fuer 2021 belaufen sich auf 9.700 Euro. Der Steuerfreibetrag fuer das Jahr 2021 liegt bei 9.744 Euro. Ich nehme an, die Banken führen trotzdem 25% Kapitalertragssteuer ab.

    Frage

    Kann sich Herr Maier diese 25% mit der Steuererklärung wiederholen, da seine Einkünft für das Jahr 2021 nur 9700 Euro betragen? Ich würde spontan sagen nein, da vom Steuerfreibetrag die Einkommenssteuer betroffen ist und es sich hier um die Kapitalertragssteuer handelt.


    Über Input würde ich mich sehr freuen.

  • Sofern Du mit Deinem insgesamt zu versteuernden Einkommen nicht über den Grundfreibetrag (2020: 9.408 Euro, 2021: 9.744 Euro, 2022: 9.984 Euro) kommst, musst Du keine Steuern darauf zahlen – auch nicht auf Kapitalerträge. Dies betrifft insbesondere Studenten, Kinder mit eigenem Vermögen, Rentner, Minijobber und andere Geringverdiener. Hier kommt noch der Sparerpauschbetrag von 801 Euro und der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro hinzu.

  • Kann sich Herr Maier diese 25% mit der Steuererklärung wiederholen, da seine Einkünft für das Jahr 2021 nur 9700 Euro betragen?

    Warnhinweis: keine Steuerberatung.


    Ja, da im Rahmen der Günstigerprüfung die Kapitalerträge mit dem Satz der Einkommenssteuer versteuert werden so dies für den Steuerzahler günstiger ist.


    Ansonsten für die Zukunft die schon genannte NVB beantragen, sofern die Kapitalerträge geringer als Grundfreibetrag zzgl. Sparerpauschbetrag sind dann sind diese ex-ante steuerfrei. Bei der Berechnung die Teilfreistellung bei bestimmten Fonds nicht vergessen.