Betriebsrente -Rechenbeispiel

  • Hallo,


    ich habe eine Betriebsrente vor einiger Zeit abgeschlossen und zahle auf diese 200 Euro monatlich ein. Mein AG zahlt nur die gesetzlichen 15 Prozent dazu. (2055 gehe ich dann wohl in Rente mit einem erreichten Garantiekapital 98749,82 Euro oder garantierte Mindestrente von 290,56 Euro)

    Nun habe ich mitbekommen, dass eine Betriebsrente gar nicht so gut ist, da man weniger Sozialversicherung zahlt und der fehlende Betrag soll dann noch ausgeglichen werden. Dann habe ich einfach gerechnet um es besser zu verstehen. Weiß aber nicht ob der Weg so stimmt. Habe mir einen Gehaltszettel von 2019 angeschaut, ohne Betriebsrente. Da habe ich ein Brutto-Gehalt von 3300 brutto bekommen davon gingen 8,05 % KV, 9,3% RV, 1,25% AV und 1,88% PV ab der Gesamtbetrag waren 672,38 € monatlich.

    Am 16. Oktober 2020 habe ich dann auch noch geheiratet und mit in der Steuerklasse vier gelandet. Das beeinflusst aber nichts, oder?

    Dann habe ich die gleiche Berechnung mit dem reduzierten Gehalt von 3100,80 Euro gemacht und zahle insgesamt nur 630,24 Euro Sozialversicherung. Das heißt 42,14 Euro weniger als mit dieser Betriebsrente pro Monat. Das wären jährlich dann 505,68 Euro und bis zum Renteneintritt 17193,12 €.

    Nun blicken wir in die Zukunft ich bin in Rente und lass mir die 98749,8 Euro ausbezahlen. Anscheinend muss ich darauf erstmal Steuern zahlen. Habe recherchiert, dass es 17 Prozent sein müssten.

    Also abzüglich der Steuer bin ich bei 81962,33 € gelandet davon dann das Defizit noch abgezogen werden muss von 17193,12 € Also bleibt nur noch 64769,21 € was eigentlich für mich positiv klingt. Aber ich habe bestimmt was vergessen.

    Da ich dem ganzen Frieden nicht traue habe ich mich hier angemeldet, da es bestimmt hier User gibt die in dem Thema viel fitter sind als ich und mir sagen könnten, ob es sich wirklich so lohnt, oder nicht?

    Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand helfen könnte, denn bei sowas bin ich "etwas" überfordert.

    Vielen Dank!

  • Abgesehen davon, dass insgesamt rund 94k in diese Versicherung fließen und das Garantiekapital dann nicht mal bei 99k liegt (=grottenschlechte Rendite), stimmt mit deinem "Defizit" etwas nicht so ganz.

    Betrachtest du deinen Nettoaufwand, wird die Rendite geringfügig besser sein.


    Würdest du den Nettobeitrag in einen vernünftigen ETF packen, kannst du in 34 Jahren mit dem 1600- bis 2000-Fachen des Monatsbetrages rechnen. Heißt: aus 100€ monatlicher Sparrate werden vermutlich 160000 bis 200000€ (brutto)...


    Einen der Nachteile dieser bekloppten Betriebsrenten-Modelle könnte man darin sehen, dass du geringere Beiträge zur gRV zahlst und du eine "kleinere" Altersrente bekommen wirst... wenn ich mich da nicht irre.


    Wenn du dich jetzt (noch) über die Netto-Kapitalabfindung freust, dann bedenke, dass die Kaufkraft dann bei weniger als der Hälfte von heute liegen wird.

  • Hallo.


    Die Rechnung verstehe ich nicht ganz.


    Eigentlich ist es so:


    Laufend zahlt man brutto 200 Euro in die bAV, netto sind es nur 150 Euro (oder was auch immer). Also spart man laufend etwas Geld gegenüber der freien Anlage aus dem Netto.

    Weil das SV-Brutto sinkt (die 200 Euro weniger im Monat), fällt die gesetzliche Rente für jeden Monat mit bAV um knapp 16 Cent geringer aus (gegenüber der Version ohne bAV). Sagen wir also einfach, dassdie gesetzliche Rente später durch die jahrelange bAV um 100 Euro niedriger ausfällt.


    Dann muss man schauen, was Krankenkasse und Finanzamt am Ende von der Auszahlung der bAV übrig lassen. Wenn man dann die Einbußen in dergesetzlichen Rente gegenrechnet, dann kann man abschätzen, ob es sich gelohnt hat, über die Jahre die netto 150 Euro einzuzahlen, oder ob man ggf. besser monatlich 150 Euro so weggespart hätte.


    Achso: Keine Garantie für mein Kopfrechnen am Wochenende. ;)

  • Hallo,


    es tut mir zwar leid, aber ich muss weitere Verunsicherung schaffen.


    Keiner weiß, welche steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen es in 2055 geben wird. Die grundsätzlichen Kapitalmarktentwicklungen sind auch unbekannt. Irgendwelche Vergleichsrechnungen z.B. ETF zu Betriebsrente mit heutigen Regelungen wiegen nur in einer Sicherheit, die es nicht gibt.


    Es ist z.B. schon in der Diskussion, Kapitalerträge wieder mit dem persönlichen Steuersatz zu belasten. Und auch die Vorschläge, alles steuerbare Einkommen als Bemessungsgrundlage zur Kranken- und Pflegeversicherung heranzuziehen, ist nicht ganz neu.


    Insofern bin ich eher der Meinung, die Entscheidung nach heutigen Fakten zu treffen.

    Einen der Nachteile dieser bekloppten Betriebsrenten-Modelle könnte man darin sehen, dass du geringere Beiträge zur gRV zahlst und du eine "kleinere" Altersrente bekommen wirst... wenn ich mich da nicht irre.

    Kenne ich auch so. Wer unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung sich für diese Form der BAV entscheidet, senkt damit seine gesetzliche Rente. Diese ist zwar auch nicht 100%-ig sicher aber zumindest der sicherste Pfeiler in der Altersversorgung. Schließlich hat sie schon etliche Krisen überstanden.


    Als Arbeitnehmer unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze der GRV würde ich nur zu so einer Form der BAV greifen, wenn der Arbeitgeber deutlich mehr zuzahlt, man also überwiegend mit geschenktem Geld operiert. Wenn man von seinem Netto etwas übrig hat, spricht nichts dagegen, einen ETF zu kaufen.


    Gruß Pumphut

  • Also würdet ihr sagen eher kündigen? Denn ca. 100 Euro gesetzliche Rente weniger hört sich nun auch nicht so gut an.

    Klar man weiß nicht was in 30 Jahren sein wird, aber wenn es sich jetzt schon nicht so gut anhört.

  • Also würdet ihr sagen eher kündigen? Denn ca. 100 Euro gesetzliche Rente weniger hört sich nun auch nicht so gut an.

    Klar man weiß nicht was in 30 Jahren sein wird, aber wenn es sich jetzt schon nicht so gut anhört.

    Ja! Weg mit dem Schrott!

    Und sei lieb und informiere deine Kollegen und Kolleginnen, sie mögen ihre bAVen auch mal auf den Prüfstand stellen ;)

  • Ein Aspekt, abseits von all dem, was schon genannt wurde, ist die Frage, ob der AG diese Beträge überhaupt zur freien Verfügung oder freien Anlage auszahlt oder ob er sagt "meine bAV oder keine".

  • Wahrscheinlich dann keine.


    Ich werde es nun kündigen.

    Steuern dann wohl nachzahlen und Beiträge.


    Ein ziemliches Verlustgeschäft, habe mich wirklich von dem Begriff betriebsrente echt täuschen lassen.

  • Hallo Julia2021 und Herzlich Willkommen im FT-Forum,

    lies Dir bitte den folgenden Blogbeitrag von Prof. Hartmut Walz zum Thema BAB einmal in Ruhe durch: https://hartmutwalz.de/betrueb…eine-herbe-enttaeuschung/


    Anschließend kannst Du dann entscheiden, wie 'lohnend' die BAV für Dich ist. Eine BAV lohnt sich zumeist erst bei einem AG-Anteil von 30-40% (je nach BAV-Anbieter). Und ja, es gibt auch AG, die die BAV zu 100% zahlen. Das ist dann eine echte Mitarbeiterbindung!

    Ich selbst habe meine BAV beitragsfrei gestellt und werde mir den Kleinstbetrag dann 2037 wohl auszahlen lassen.

    Ein langfristiger Vermögensaufbau per ETF-Sparplan ist zumeist die lohnendere Option!


    PS: Der einzige Vorteil einer BAV liegt im Schutz beim evtl. Bezug von ALG2/Hartz4. Aber so etwas sollte m.E. kein Kriterium für die Planung einer Altersvorsorge sein.

  • Die BAV scheinen mir fast alle Müll zu sein.

    Der AG guckt da einfach nicht hin. Warum auch.


    Vor einem Monat ein Produkt der Union auf dem Tisch gehabt.

    Rd. 14 TEUR eingezahlt. 6 TEUR Guthaben.

    Bekommen AN diese Abrechnungen? Nein, oder?

    Lass keinen zwischen Dich und Dein Geld.

  • Hallo,


    habe heute mit meinem Arbeitgeber über die Kündigung gesprochen.

    Der Verantwortliche war so 0 begeistert davon und hat mir dann mitgeteilt, dass es 3 Möglichkeiten gibt.


    es gibt die Beitragsfreistellung


    dann gibt es die Kündigung über den Anwalt. Davon rät man mir direkt ab.


    oder, wenn ich kündige und das Unternehmen wechsle.


    Dann ist wohl die Beitragsfreistellung die bessere Alternative. Kommen da dann verstecke Kosten auf mich zu? monstermania

    Würde das gerne mit dem Versicherungsheini besprechen, könnt ihr mich da etwas briefen?

  • Die Frage ist, was Dir eine Kündigung bringt.

    Die Abschlusskosten werden i.d.R. auf die ersten 5 Jahre verteilt (gezilmert). D.H. wenn Du innerhalb der ersten 5 Jahre kündigst, kannst Du wenigstens noch etwas an Kosten sparen! Nach 5 Jahren sind die Abschlusskosten eh futsch und es wird häufig die BAV einfach beitragsfrei gestellt. Denn dann anfallenden Kleinbetrag bekommst Du dann an 2055 als Rente oder direkt ausgezahlt.


    Die Aussage von deinem AG find ich ja bezeichnend "oder, wenn ich kündige und das Unternehmen wechsle.". Offenbar sieht Dein AG die BAV ja nur als Pflicht und kein bißchen als Mitarbeiterbindung an!:/

    Und ja, das stimmt auch, bei einem Jobwechsel muss der neue AG die bestehende BAV nicht weiterführen. Auch hier läuft das dann i.d.R. auf eine Beitragsfreistellung hinaus.


    Eine Kündigung der BAV ist eigentlich nur ganz am Anfang des Vertrags möglich, wenn der Anspruch (noch) extrem gering ist. Betriebliche Altersvorsorge kündigen: Macht das Sinn? (transparent-beraten.de)


    Ach ja, prüfe mal Alternativ, ob nicht die freiwillige Nachzahlung der Schul-Ausbildungszeiten in der GRV für Dich in Frage kommt!

    https://www.rentenfuchs.info/nachzahlen-fuer-schulzeiten/

    Ist m.E. deutlich sinnvoller als eine schlechte BAV! ;)

  • Die BAV scheinen mir fast alle Müll zu sein.

    Der AG guckt da einfach nicht hin. Warum auch.

    Kann man so nicht sagen. Gibt ja auch AG, die Dir die BAV zu 100% zahlen. Dann ist es natürlich ein NoBrainer und ein echtes mittel der Mitarbeiterbindung.;)

    Früher gab es auch noch eine andere Garantieverzinsung. Da hat sich eine BAV eben häufig trotz der hohen Kosten schon irgendwie noch 'gerechnet'. Aber seit einigen Jahren gibt es eben fast keine Zinsen mehr. Dementsprechend lohnt sich eine BAV heute nur noch, wenn der AG richtig was drauf packt und eben nicht nur die 15% die der Gesetzgeber aktuell vorschreibt.


    PS: Die Renditen älterer BAV werden heute durch die Zahlung der vollen Beiträge zur GKV/PV zusätzlich entwertet, die 2004 rückwirkend auch für Altverträge eingeführt wurde.