Guten Morgen liebe Finanztip-Community,
ich habe ein paar Fragen an die Steuerexperten
Derzeit verfüge ich über eine Nichtveranlagungsbescheinigung. Da ich aber in diesem Jahr nun doch noch über den Grundfreibetrag kommen werde, verliere ich die entsprechende Berechtigung.
Nun frage ich mich, ab wann ich Kapitalertragssteuer zahlen muss.
1. Wenn ich bspw. in diesem Jahr durch die NV-Bescheinigung keine Kapitalertragssteuer gezahlt habe, die Kapitalerträge aber meinen Freistellungsauftrag übersteigen, werde ich vermutlich eine Steuernachzahlung leisten müssen, wenn ich dann meine Steuererklärung für dieses Jahr einreiche, oder?
1.1 Findet hier eine monatsgenaue Betrachtung statt? Ich werde ab September/November über den Grundfreibetrag kommen, die Kapitalerträge wurden aber bereits am Anfang des Jahres realisiert.
1.2 Wie würden die Steuern nachträglich berechnet werden? (zum Verkaufszeitpunkt war ja bei meiner Depotbank die NV-Bescheinigung hinterlegt und entsprechend wurde hier keine Steuer berechnet in den Verkaufsdokumenten ausgewiesen).
Ich danke allen im Voraus, die sich auch mit der etwas trockenen Angelegenheit beschäftigen und wünsche einen schönen Sonntag,
ETF_Paul