Außergewöhnliche Belastungen und Lohnersatzleistungen: Auf welches Einkommen berechnet sich der zumutbare Eigenanteil?

  • Außergewöhnliche Belastungen und Lohnersatzleistungen:

    Berechnet sich der zumutbare Eigenanteil für zB Krankheitskosten anhand des erhaltenen Bruttogehalts (unter dem Grundfreibetrag!) oder anhand der Summe aus Bruttogehalt + erhaltener Lohnersatzleistungen? Über eine Rückmeldung dazu freue ich mich!!;)

  • Laut Finanzamt:

    Der oben genannte Eigenanteil wird auf das in dem Jahr tatsächlich erhaltene Bruttoentgelt berechnet. Nicht auf die Lohnersatzleistungen...!

    Falls noch wer diese Frage für sich beantwortet haben möchte!;)