Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrags (Abschluß in 2003) wegen fehlerhafer Widerspruchsbelehrung

  • Hallo,

    ich habe in 2003 bei der damaligen ASSTEL (jetzt Gothaer Vers.) eine Lebensversicherung abgeschlossen.

    Im Frühjahr bin ich zufällig wieder auf einen Bericht der Verbraucherzentrale Hamburg gestoßen, dass viele

    Verträge aus der Zeit vor 2007 wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung rückabgewickelt werden können.

    Habe dies auch über helpcheck prüfen lassen und es wurde bestätigt, dass dieser Vertrag dazu gehört.

    Die jetzige Versicherung Gothaer hat es jedoch abgelehnt mit der Begründung, dass ich in 2012 das Bezugsrecht der Versicherung geändert habe (wegen Scheidung) und in 2018 den Vertrag beitragsfrei stellen ließ. Durch diese zwei Schritte behauptet die Versicherung, habe ich das Fortbestehen des Vertrages bekundet. Eine Rechtschutzversicherung übernimmt jedoch die weitere antwaltliche Beratung nicht, da der Vertragsabschluß meines Vertrags vor dem Abschluß der Rechtschutzvers. liegt. Die anwaltliche Kosten so zu tragen kann ich nicht .Die Begründung mit 2012 kann ich gar nicht gelten lassen, da zu diesem Zeitpunkt eine höchstrichterliche Entscheidung noch gar nicht im Raum stand und daher ein schädliches Verhalten von mir gar nicht abgeschätzt werden konnte. Desweiteren lasse ich die die Aussage mit der Beitragsfreistellung auch nicht gelten, denn ich bin Laie und kann auch die Folge davon nciht einschätzen.


    Wer hat in einem solchen Fall auch schon etwas ohne Anwalt erreicht und wie ?


    Wäre toll, wenn jemand einen guten Tipp geben könnte. ;)

  • Hallo sternle61 ,


    ich war vor einiger Zeit in einer ähnlichen Situation und habe hierzu schon einmal etwas in einem anderen Thread geschrieben. Vielleicht hilft es dir ja.