Hallo zusammen,
ich befinde mich gerade in der Planung einer Baufinanzierung und habe dazu folgende Frage:
Zum einen will ich eine lange Zinsbindung von 20 Jahren, zum anderen besteht die nicht geringe Wahrscheinlichkeit, dass ich in rund 10 Jahren einen günstigen Arbeitgeberkredit bekomme, der im zweiten Rang laufen würde. Der Arbeitgeberkredit ist aber gedeckelt und wird nicht den ganzen Restkredit in 10 Jahren abdecken.
Ist es möglich, einen Kreditvertrag mit 20 Jahre Sollzinsbindung nach 10 Jahren und 6 Monaten nach § 489 BGB teilweise zu kündigen und den gekündigten Teil durch einen Arbeitgeberkredit zu ersetzen. Dafür ist eine Grundschuldübertragung oder eine Grundschuldlöschung und Neueintragung nötig. Ist das bei einer teilweisen Kündigung nach § 489 BGB möglich oder kann sich da die Kreditgebende Bank bei der teilweise gekündigt wird querstellen?
Vielen Dank schon mal für alle hilfreichen Antworten!