Direktversicherung

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    Ende 2019 ging ich in Rente. Über meinen Arbeitgeber (SparkassenVersicherung) habe ich zwei Direktversicherungen im Laufe meiner 26 Jahre Tätigkeit abgeschlossen. Ein Vertrag Abschluss in 2003 und ein Vertrag in 2011.

    Können Sie mir bitte meine Frage beantworten, ist es korrekt, dass meine Krankenkasse auch für den Altvertrag aus 2003 (Geseztesänderung 2005) Beiträge erhebt, sie beruft sich darauf, dass es sich hier um Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung handelt (§ 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V). Kann man dies umgehen und wäre ein Wechsel der Krankenkasse empfehlenswert?

    Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir zeitnah antworten können, da ich Widerspruch eingelegt habe.

    Ganz herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

    Es grüßt Sie freundlichst

  • Hallo.


    Dass es sich bei der Direktversicherung um eine Betriebsrente handelt, ist eine Tatsache, da gibt es nichts dran zu rütteln.


    Die Beitragspflicht tritt kraft Gesetzes ein und ist keine Ermessensentscheidung der Krankenkasse. Ein Kassenwechsel würde da nicht helfen, abgesehen von einem ggf. geringeren Beitragssatz (Zusatzbeitrag).


    Auch wenn es unerfreulich ist, da kann man so nichts dran ändern.

  • Leider sind von der Gesetzesänderung auch die Altverträge vor 2005 betroffen. Meine Verträge beim Presseversorgungswerk wurden zwischen 1986 und 1988 abgeschlossen und es fallen Krankenversicherung und Pflegeversicherung an. Gezahlt werden muss auch der Arbeitgeberanteil. Ausgenommen ist die PKV.


    Dies hat das Bundesverfassungsgericht 2010 als rechtens erklärt. Nur wer den Vertrag selbst weitergeführt und selbst eingezahlt hat, ist von KV und PV für diesen Summenanteil befreit.


    Seit 2020 gibt es einen monatlichen Freibetrag, der in 2021 nun 164,50 Euro beträgt.

    Ich hatte auch Widerspruch eingelagt, was letztlich jedoch abgewiesen wurde. Zahle seither auf Vorbehalt auf mögliche Änderungen. Die politische Diskussion hierzu läuft schon lange.

  • Vielleicht sollte man in diesem Zusammenhang noch mal darauf hinweisen, dass diese Gesetzesnovelle im Rahmen einer Rot-Grünen Regierung im Bund beschlossen wurde. Nur um das Verhältnis dieser Parteien zur Alterssicherung der arbeitenden Bevölkerung zu verdeutlichen (ein Großteil der Beamtenklientel, die per PKV versichert ist, ist von dieser Regelung ausgenommen).

  • Vielleicht sollte man in diesem Zusammenhang noch mal darauf hinweisen, dass diese Gesetzesnovelle im Rahmen einer Rot-Grünen Regierung im Bund beschlossen wurde. Nur um das Verhältnis dieser Parteien zur Alterssicherung der arbeitenden Bevölkerung zu verdeutlichen (ein Großteil der Beamtenklientel, die per PKV versichert ist, ist von dieser Regelung ausgenommen).

    Wer es genau nachlesen will, wer wann wie dafür oder dagegen gestimmt hat:


    https://dserver.bundestag.de/btp/15/15064.pdf