Familienversicherung bei eigenem Einkommen

  • Guten Tag,


    folgender Sachverhalt:


    - Kinder sind unter 18, haben eigene Depots und sind mit in der Familienversicherung.

    - In 2021 wurden Dividenden kassiert, sowie Veräußerungen sowohl mit Verlust als auch mit Gewinn vorgenommen.

    - Es wurde jeweils eine NV-Bescheinigung erteilt.


    Ziel soll es sein, dass die Kinder in der Familienversicherung bleiben und nicht versehentlich aufgrund eines guten Jahres die Einkommensgrenzen (470 Euro x 12 = 5.640,00 Euro) gerissen werden.


    Folgende Verlustverrechnung wird mir bei Consors ausgewiesen:


    Aktien 2021


    Ihre Gewinne:
    5.118,09 EUR


    Ihre Verluste:
    594,67 EUR


    Aktiengewinne, die mit Aktienverlusten verrechnet wurden:
    0,00 EUR


    Aktiengewinne, die mit Ihrem allgemeinen Verlustverrechnungstopf verrechnet wurden:
    0,00 EUR


    Aktiengewinne, die mit Ihrem Freistellungsauftrag verrechnet wurden:
    5.118,09 EUR


    Nicht verrechnete Aktiengewinne:
    0,00 EUR


    Nicht verrechnete Aktienverluste:
    594,67 EUR


    Allgemein 2021


    Ihre allgemeinen Erträge/Gewinne:
    411,62 EUR


    Ihre allgemeinen Verluste
    0,00 EUR


    Ihre inländischen thesaurierten Erträge:
    0,00 EUR


    Ihre Erträge, verrechnet mit Ihrem allgemeinen Verlustrechnungstopf:
    0,00 EUR


    Ihre Erträge, die mit Ihrem Freistellungsauftrag verrechnet wurden:
    411,62 EUR


    Nicht verrechnete Erträge/Gewinne:
    0,00 EUR


    Nicht verrechnete Verluste:
    0,00 EUR


    Meine Rechnung:


    5.118,09 Euro (Aktiengewinne)

    - 594,67 Euro (Aktienverluste)

    + 411,62 Euro (allgemeine Erträge)


    = 4.935,04 Euro

    - 801,00 Euro (Pauschbetrag)


    = 4.134,04 Euro Gesamteinkommen


    Aufgrund der NV-Bescheinigung wird der steuerliche Verlust vermutlich jedoch nicht verrechnet, sondern von Consors in das nächste Jahr vorgetragen. Andernfalls würde ja der separate Ausweis keinen Sinn machen.


    Wird die Krankenkasse ebenfalls so rechnen oder ziehen die nur die Gewinne abzgl. Pauschbetrag als Berechnungsgrundlage heran?

  • Warnhinweis: keine Steuer- oder Versicherungsberatung.


    Gemäß S.19 von https://www.vdek.com/vertragsp…teinkommen_12.06.2019.pdf hängt sich die Krankenkasse an die steuerrechtlichen Regelungen. Da dort die Aktienverluste mit Aktiengewinnen verrechnet werden sehe ich die Rechnung als richtig an.


    Soweit ich erkennen kann werden die VVT bei NVB nicht übertragen, war zumindest von 2020->2021 bei der ebase nicht der Fall. Damit ist das Vorgehen in der Rechnung auch sachgerecht.


    Quelle der Regelung der GKV hier https://www.finanztip.de/gkv/familienversicherung/