BUV und Leben in mehreren Ländern

  • Hi ihr,

    ich hab mal wieder eine Frage. Diesmal zum Themenkomplex BUV:


    Ich bin Mitte 30 und habe die letzten paar Jahre in Schweden gearbeitet. Davor habe ich 8 Jahre in D. gearbeitet und demnächst trete ich wieder eine Stelle in D. an. Meine Partnerin ist Schwedin und wir haben jeder noch eine weitere Nationalität. Wir können überhaupt nicht absehen in welchem Land wir mal dauerhaft leben werden, falls es überhaupt dazu kommt. Am ehesten wohl D oder SE. Aber vielleicht wechseln wir auch noch mehrfach zwischen diesen (oder anderen Ländern).


    Daher stellt sich für mich die Frage ob der Abschluss einer BUV für mich überhaupt sinnvoll ist.

    Wenn man nur in D lebt und arbeitet und sein ganzes Leben hier verbringen wird, so ist der Fall ja klar.


    Für mich stellen sich aber Fragen wie diese:


    - Wenn ich in D eine BUV habe und irgendwann mal in Schweden oder woanders lebe und arbeite und ich dann dort berufsunfähig werde, zahlt dann meine BUV in D trotzdem?


    - in Schweden läuft die BUV über die allgemeinen Sozialabgaben (man braucht keine extra BUV wie hier). Würde ich dann eventuell sowohl Geld vom schwedischen System als auch von meiner dt. BUV bekommen?


    - Wenn ich in 10 Jahren nach Schweden ziehe und dort für immer bleibe und (wg. Versicherung durch den schwedischen Staat) meine BUV hier in D kündige, habe ich dann alle Beiträge umsonst bezahlt? Oder gibt es Modelle wo man (einen Teil) des Geldes zurück bekommt, wenn man vorzeitig aussteigt?


    - gibt es vllt Modelle in denen man seine Versicherung pausieren kann, solange man im Ausland lebt? Im Grunde zahle ich ja während meinen Arbeitsphasen in Schweden ja bereits in eine (staatliche) BUV ein. Gibt es irgendwelche europäischen Gesetzesrahmen oder Regelungen für solche Fälle?


    Was sind eure Erfahrungen mit der BUV und dem Leben in mehreren Ländern?

    Würde mich sehr über eure Ideen und Anregungen freuen!


    Viele Grüße!

  • - in Schweden läuft die BUV über die allgemeinen Sozialabgaben (man braucht keine extra BUV wie hier). Würde ich dann eventuell sowohl Geld vom schwedischen System als auch von meiner dt. BUV bekommen?

    Wenn ich mich nicht täusche, dann existiert ein "Bereicherungsverbot"... Demnach kannst du nicht übermäßig mehr an Leistungen "einstecken", als dir durch den Versicherungsfall wegfallen. Dieses Thema ist sicherlich in den Versicherungsbedingungen geregelt.

    - Wenn ich in 10 Jahren nach Schweden ziehe und dort für immer bleibe und (wg. Versicherung durch den schwedischen Staat) meine BUV hier in D kündige, habe ich dann alle Beiträge umsonst bezahlt? Oder gibt es Modelle wo man (einen Teil) des Geldes zurück bekommt, wenn man vorzeitig aussteigt?

    Wenn du eine Kfz-Haftpflichtversicherung oder eine Kaskoversicherung abgeschlossen hast und keinen Schaden verursacht oder erlitten hast, hast du die Beiträge auch "umsonst" gezahlt...

    Also, du zahlst Beiträge/Prämien dafür, dass dir im Falle eines Schadens der Versicherung Kosten erstattet. Das Geld ist so oder so weg...

    Modelle, die dir eine Rückerstattung versprechen, können sich für dich nicht rechnen!


    Trenne also in Gedanken deutlich Risikobeiträge und das Ansammeln von Geld/Kapital/Vermögen.

  • Danke für deinen Beitrag!

    Wenn du eine Kfz-Haftpflichtversicherung oder eine Kaskoversicherung abgeschlossen hast und keinen Schaden verursacht oder erlitten hast, hast du die Beiträge auch "umsonst" gezahlt...

    Naja, ich sehe da schon einen Unterschied:

    Bei der Kfz-Versicherung ist es nicht unbedingt erheblich teurer wenn ich nach 5 Jahren im Ausland zurück komme und meine Auto wieder anmelde.


    Beim Auto steigert sich das Risiko eines Unfalls mit dem Alter ja auch nicht im gleichen Maße wie das für das Risiko einer ernsten Erkrankung gilt.


    Meinst du/ihr, es wäre sinnvoll - analog zur Kfz-Versicherung - nur die Zeiten zu versichern in denen man auch in D lebt?


    Also zb. jetzt 5 Jahre BUV in D, dann evtl. eine Pause von vllt 5-10 Jahren während ich vllt in Schweden lebe. Dann komme ich zurück nach D. (im Alter von 50 und mit vllt schon Arthrose und Diabetes o.ä.) und versichere dann meine letzten 15 Arbeitsjahre?


    Dann bekomme ich sicher sehr schlechte Konditionen und meine Vor/Erkrankungen werden ausgeschlossen oder nicht?

  • Ja... Vergleiche hinken gewaltig!

    Mir ging es aber nicht um Parallelen bezüglich der Entwicklung/Veränderung des Risikos und analog der Prämien (Beiträge), sondern um die Wörtchen "umsonst bezahlen".

    Der Vergleich mit einer PHV wäre somit passender gewesen ;)


    In deinem Fall wird es wohl sinnvoll sein, dass du dich mit einem Experten für BU unterhältst... der dir erstens eine Größenordnung von Prämien und die Varianten für eine "Pause" nennen kann.

  • Hallo Vilma , das klingt nach einem sehr abwechslungsreichen Leben :). Ich kämpfe gerade mit meiner Buchhaltung, versuche aber mal in kurzen Stichpunkten etwas weiterzuhelfen.

    • Eine gute BU leistet weltweit. Bei Abschluss ist i.d.R. eine deutsche Adresse und ein deutsches Konto Voraussetzung. Viele Anbieter fragen im Antrag nach geplanten längeren Auslandsaufenthalten - das führt je nach "Zielland" dann ggf. zu einer Ablehnung oder einem Risikozuschlag.
    • Es gibt bei der BU kein "Bereicherungsverbot". In § 200 VVG steht unter der Überschrift „Bereicherungsverbot", dass „die Gesamterstattung die Gesamtaufwendungen nicht übersteigen“ dürfen. Diese Vorschrift gilt jedoch, wie die Einordnung im 8. Kapitel des Versicherungsvertragsgesetzes zeigt, nur für die Krankenversicherung und nicht generell für alle Versicherungssparten. Außerdem ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung keine Schadensversicherung, sondern eine sog. „Summenversicherung“. Das heißt wenn Sie eine bestimmte BU Höhe korrekt versichert haben, wird dieser Betrag im Fall der BU auch geleistet, unabhängig davon, wie hoch zu diesem Zeitpunkt Ihr Einkommen ausfällt oder welche weiteren Leistungen Sie beziehen.
    • Bei einer selbstständigen BU (also nicht kombiniert mit einem Sparvorgang) als Risikoversicherung sind die Beiträge - ähnlich wie bei einer Haftpflicht- oder Hausratversicherung - immer "umsonst bezahlt" wenn das Risiko nicht eintritt. Die meisten Verträge bilden vorübergehend geringe Rückkaufwerte, die bei Kündigung entweder ausgezahlt oder in eine beitragsfreie BU Rente umgewandelt werden.
    • Für eine Weile pausieren geht bei den meisten Verträgen per Stundung - die Beiträge sind danach aber nachzuzahlen.

    Meine Empfehlung wäre, sich jetzt vernünftig gegen BU abzusichern und diesen Vertrag im Ausland zumindest solange aufrecht zu erhalten, bis eine Rückkehr in ein Land ohne "BU Sozialleistungen" wie in Schweden sicher ausgeschlossen werden kann. Denn wie Sie ganz richtig schreiben wäre der Neuabschluss einer BU dann zum einen teurer, zum anderen ggf. gesundheitlich nicht mehr möglich. Da würde ich lieber in Kauf nehmen, für ein paar Jahre besonders gut abgesichert zu sein. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Klassischer Fall für Spezialisten:


    https://www.bdae-ev.de/

    Laut deren Website gehört BU nicht zum Angebot. Mehrheitseigener des BDAE ist MSH International, ein französischer Versicherungsmakler.

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  • EV und Com ist ein Unterschied.

    Bitte doch beachten.


    https://www.bdae.com/impressum

    https://www.bdae-ev.de/impressum/

    Also die Seiten sehen für mich vom Look and Feel her geklont ähnlich aus. Die scheinen irgendwie verwandt zu sein :). Und bei der .com steht dann noch

    Zitat

    Unsere Beratungsgrundlage enthält eine eingeschränkte Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und von Versicherern. Unsere Beratung erfolgt auf der Grundlage der Produkte folgender Unternehmen. Swiss Life Prévoyance et Santé Würzburger Versicherungs-AG ARAG SE Mannheimer Versicherung AG Allianz Partners Deutschland GmbH

    Hier wird die ganze BDAE Gruppe beschrieben, inkl. e.V.: https://www.bdae.com/bdae-gruppe/ueber-den-bdae. Von dort hatte ich die o.g. Infos.


    Das muss dann jeder für sich entscheiden, ob er sich von einem solchen Dienstleister, egal ob mit dem Hut e.V. oder .com auftretend, eine wirklich unabhängige Beratung erhofft.


    Der GKV Spitzenverband ist für viele Fragen auch eine gute Adresse. Dort geht's allerdings um Krankenversicherung, nicht um BU. :)

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  • Danke für Ihre ausführliche Erklärungen Dr. Schlemann!


    Wenn ich das mit dem Bereicherungsverbot richtig verstehe, dann heißt dass, das ich im Falle einer eintretenden Berufsunfähigkeit in Schweden, sowohl die schwedische staatliche Erstattung als auch die Zahlungen einer BUV aus Deutschland erhalten könnte?!


    Müsste man evtl noch mal prüfen ob die Schweden nicht vllt sagen dass sie nicht zahlen wenn bereits eine andere Versicherung zahlen muss, oder?

    In deinem Fall wird es wohl sinnvoll sein, dass du dich mit einem Experten für BU unterhältst... der dir erstens eine Größenordnung von Prämien und die Varianten für eine "Pause" nennen kann.

    Wo könnte man denn dazu eine kompetente Beratung bekommen?

    Wenn ich euch richtig verstehe, dann ist die bdae nicht wirklich unabhängig und die dvka nur für Krankenkassen zuständig. An wen kann ich mich denn nun wenden??

  • Hallo Vilma , das finde ich sehr schön, wenn sich jemand bedankt, wenn man versucht zu helfen - danke fürs Bedanken. :)


    Genau, aus Sicht der deutschen Berufsunfähigkeitsversicherung könnten Sie unproblematisch beide Leistungen beziehen. Es würde mich zwar wundern, wenn die Schweden eine private deutsche BU Versicherung zum Anlass für eine Kürzung staatlicher Leistungen nehmen würden, aber eine dortige Nachfrage ist das schon wert.


    Vermutlich können Sie das hier bei der Forsakringskassan auch selbst recherchieren: https://www.forsakringskassan.se/english/disability. Siehe dazu auch

    Berufsunfähigkeitsversicherung VS Sjukersättning.


    Wenn Sie Rat zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung suchen, die auch bei BU in Schweden oder anderen Ländern leistet, dann suchen Sie sich doch einen der Berater aus, die Finanztip auf https://www.finanztip.de/berufsunfaehigkeitsversicherung/ empfiehlt :). Vermutlich wird Ihnen keiner davon eine verlässliche Auskunft zur sozialversicherungsrechtlichen Situation in Schweden geben können. Vielleicht kann diesen Teil Ihre Partnerin über Kontakte in der Heimat beisteuern - oder die o.g. Fundstellen.

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  • Wo könnte man denn dazu eine kompetente Beratung bekommen?

    Zur "deutschen BU" hat Dr. S. bereits einen Tipp mit Link abgegeben.


    Den Rest zur schwedischen Seite der Absicherung könnt ihr, deine Holde und du, gerne auch mal bei den Botschaften anklingeln; dort sitzen ja bereits (zum Teil) Expats, die die Problematik kennen sollten oder zumindest auf geeignete Informationsquellen oder Ansprechpartner:innen verweisen.