BGH Urteil - Volksbank möchte schriftliche Zustimmung auch für die Vergangenheit

  • Hallo zusammen,


    meine Volksbank hat mich die Tage angeschrieben mit der Bitte Auf Grund des BGH Urteils dem aktuellen "Kontomodell" schriftlich zuzustimmen. Dies wäre für mich in Ordnung.


    Was mich an dem Schreiben stört ist der Satz "Dieses Einverständnis entfaltet seine Wirkung auch für die Vergangenheit, soweit Änderungen im bestehenden Kunden- und Kontoverhältnis auf der Zustimmungsfiktion der bisherigen AGB Klausel ... basieren."


    Das ist doch ein ganz billiger Trick oder was meint ihr dazu?


    Ich plane zuzustimmen aber den Passus mit der Vergangenheit zu streichen.

  • Am besten eine neue Bank suchen. Modifizierte Versionen dürfte die Bank nicht akzeptieren.


    Die Volksbanken haben ein sehr eigenartiges Rechtsverständnis, weil diese oftmals zu klein für professionelle Rechtsabteilungen sind.

  • Rückwirkende Wirkung würde ich auch nicht ohne Weiteres akzeptieren, denn dann verlierst du Anspruch auf Rückforderungen! Allerdings hättest du Gefahr der Kontokündigung damit gebannt; was willst du letztlich erreichen?

  • Kann man das denn einfach durchstreichen?

  • Man kann das einfach durchstreichen, Smilies hinmalen, das Schreiben mit einem wohlriechenden Parfüm besprühen etc. etc.

    Die Frage ist und bleibt, ob die lieben Bänkster die Änderung/Streichung akzeptieren ;)

  • Man kann das einfach durchstreichen, Smilies hinmalen, das Schreiben mit einem wohlriechenden Parfüm besprühen etc. etc.

    Die Frage ist und bleibt, ob die lieben Bänkster die Änderung/Streichung akzeptieren ;)

    Genau darum geht es mir doch ;)


    Ist das rechtskräftig?

  • Natürlich kann man durchstreichen was man will. Die Bank wird den modifizierten Vertrag ablehnen und nach meiner Vermutung bei so einem Massengeschäft wie Bankkonten drückt die Bank dann gleich auf den Kündigen Knopf.

  • Meine Volksbank will tatsächlich zwei Unterschriften. Einmal für die zukünftige Erhöhung und die andere für die nachträgliche Zustimmung der Erhöhungen in der Vergangenheit.

    Wenn man beide Unterschriften leistet, wird versprochen bis Juli 2023 keine weitere Erhöhung vorzunehmen.

    Vollständiger Text:

  • Natürlich kann man durchstreichen was man will. Die Bank wird den modifizierten Vertrag ablehnen und nach meiner Vermutung bei so einem Massengeschäft wie Bankkonten drückt die Bank dann gleich auf den Kündigen Knopf.

    Hier noch ein Update:


    Habe wie hier beschrieben zugestimmt (also den Passus "gilt

    auch für die Vergangenheit" gestrichen). Die einzige Folge war ein Anruf mit kurzer Diskussion. Keine Kündigung, nichts.


    Meine Kontoführungsgebühren wurden übrigens im betreffenden Zeitraum nicht erhöht wie ich festgestellt haben. Mir ging es hier aber ums Prinzip. Die Formulierung fand ich dennoch frech. Der Bankberater sagte der BGH hätte das so vorgegeben.


    Na ja, für mich erstmal erledigt.