Bank­ge­büh­ren nach dem Urteil des BGH

  • nachdem ich meiner Bank den Musterbrief zusandte, wurde ich hingehalten und vertröstet dass man mein Anliegen ernst nimmt. Am Montag erhielt ich ein Schreiben, in welchem ich einen Auszug aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“ der Bank für die geänderten Entgelte ab dem 01.11.2021 (Die folgenden Entgelte werden frühestens zum 01.11.2021 wieder berechnet, nicht jedoch vor dem Zustandekommen der Vereinbarung.)
    Nirgendwo kann ich entnehmen, ob die seit September 2020 eingeführten Kontoführungsgebühren nun zurückerstattet werden. Wer hat hier Erfahrung und kann mir einen Tipp geben?

    mir bleibt nämlich nichts anderes übrig, als dem Preis- und Leistungsverzeichnis zuzustimmen. Falls ich das nicht tue, vermute ich, dass das Girokonto, welches ich seit über 25 Jahren bei dieser Bank habe, gekündigt wird.:(

  • "mir bleibt nämlich nichts anderes übrig, als dem Preis- und Leistungsverzeichnis zuzustimmen. Falls ich das nicht tue, vermute ich, dass das Girokonto, welches ich seit über 25 Jahren bei dieser Bank habe, gekündigt wird."


    Exakt das wird vermutlich passieren. Außer du bist ein begehrter Kunde, der regelmäßig sein Konto überzieht und auch sonst noch viele Dinge über die Bank "gebucht" hat (Versicherungen etc.).