die kurzfristige Stornierung des Vermieters ohne weitere Begründung will ich nicht einfach hinnehmen. § 281 BGB scheint mir eindeutig Schadenersatz zuzubilligen - oder ? Höhe dann: Differenz zu als Ersatz gebuchter Ferienwohnung in gleicher Stadt,
ebenfalls zentrumsnah. Differenz recht hoch. Er weigert sich total und ohne Zeigen von Reue und Kulanz. Wer mag mich
beraten ? Vielen Dank !