Buchung einer Ferienwohnung in Deutschland

  • die kurzfristige Stornierung des Vermieters ohne weitere Begründung will ich nicht einfach hinnehmen. § 281 BGB scheint mir eindeutig Schadenersatz zuzubilligen - oder ? Höhe dann: Differenz zu als Ersatz gebuchter Ferienwohnung in gleicher Stadt,

    ebenfalls zentrumsnah. Differenz recht hoch. Er weigert sich total und ohne Zeigen von Reue und Kulanz. Wer mag mich

    beraten ? Vielen Dank !

  • Abgeschlossene Verträge sind einzuhalten - oder ‚pacta sunt servanda‘ wie wir Lateiner unter uns sagen. Wenn ein Vertragspartner seine Leistungspflicht (Bereitstellung der Ferienwohnung wie vertraglich vereinbart) nicht erfüllt, so hat er Schadenersatz zu leisten, und zwar für die Anmietung einer gleichwertigen(!) Wohnung, selbst, wenn diese teurer ist.

    die kurzfristige Stornierung des Vermieters ohne weitere Begründung will ich nicht einfach hinnehmen. § 281 BGB scheint mir eindeutig Schadenersatz zuzubilligen - oder ? Höhe dann: Differenz zu als Ersatz gebuchter Ferienwohnung in gleicher Stadt,

    ebenfalls zentrumsnah. Differenz recht hoch. Er weigert sich total und ohne Zeigen von Reue und Kulanz.

    Die selbst vom Fragesteller gezogenen Schlüsse sind vollkommen richtig!

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)