Jahreskontoauszugsgebühr (jährlich), Vertragsausfertigungsgebühr (einmalig)

  • Hallo,
    habe kürzlich von dem BGH-Urteil erfahren!
    Meine Sparkasse hat bei allen unseren gestückelten Immobiliendarlehen unter sonstige Kosten u.a. (1) Jahreskontoauszugsgebühr (jährlich) und (2) Vertragsausfertigungsgebühr (einmalig) in den Vertrag aufgenommen, die auch jeweils erhoben wurden/werden.
    Frage: Kann ich beides mit Hilfe des Musterbriefes zurückfordern?
    Vielen Dank im Voraus - KK
    :):):)

  • Ich würde da googeln. Der BGH hat hierzu vor längerer Zeit entschieden, dass Kontoführungsgebühren unter bestimmten Umständen unzulässig sind; demnach Klauseln in den AGBs der Banken unwirksam wären.