Hallo,
habe kürzlich von dem BGH-Urteil erfahren!
Meine Sparkasse hat bei allen unseren gestückelten Immobiliendarlehen unter sonstige Kosten u.a. (1) Jahreskontoauszugsgebühr (jährlich) und (2) Vertragsausfertigungsgebühr (einmalig) in den Vertrag aufgenommen, die auch jeweils erhoben wurden/werden.
Frage: Kann ich beides mit Hilfe des Musterbriefes zurückfordern?
Vielen Dank im Voraus - KK
Jahreskontoauszugsgebühr (jährlich), Vertragsausfertigungsgebühr (einmalig)
- ifj.KK
- Erledigt
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Ich würde da googeln. Der BGH hat hierzu vor längerer Zeit entschieden, dass Kontoführungsgebühren unter bestimmten Umständen unzulässig sind; demnach Klauseln in den AGBs der Banken unwirksam wären.