Verjährung

  • Hi bin seit heute neu. Ich möchte aus einem Vertrag von 2008 Gebühren zurückfordern. Wie ist denn nun die Verjährungsfrist 3 oder 10 Jahre, ?( hat vielleicht jemand Erfahrung darin?

  • Die 10 Jahre galten auf Grund des BGH Urteil nur bis zum 31.12.2014, d.h. 2014 konnten noch VG von 2004 zurück gefordert werden. Jeder Forderung, die nach kommt, hat nur die 3 Jahresfrist, d.h. es zählen nur noch Verträge ab 2011, Du hättest bis zum 31.12. aktiv werden müssen.