Benötige Hilfe beim NV Antrag

  • Kind hat bereits eigene Steuernummer.


    Punkt 3 - 7:

    (Antragstellende Person)

    Hier kommt die Steuernummer und die Daten des Kindes rein, richtig?


    Punkt 40 - 42:

    Bei einem ETF vermutlich eher Punkt 42. Aber was soll man hier eintragen? Ich bin doch kein Hellseher. Mit Sicherheit mehr als 801 € Sparer-Pauschbetrag aber weniger als 15.000 € Grundfreibetrag. Was schreibt man hier bei den Erwartungen bei der ersten Antragstellung rein?


    Vielleicht: 801€ - 10.000€ ????

  • Frage 1 ja


    Frage 2 Was planst Du denn?

    Ich rolle möglichst viel, wobei sowohl bei GKV als auch PKV die Grenze der Familienversicherung nicht überschritten werden darf. Bei PKV ist zwar die KV nicht kritisch, aber die PV. Habe dazu gerade Schriftverkehr mit der PPV. Wenn das Kind also nicht PV-pflichtig werden soll würde ich einen Betrag < 12*470 = 5.640 € zzgl Pauschbetrag wählen. In Feld 42 kommt der Betrag nach TFS. Um mit der PPV konsistent zu sein würde ich dann 5640 + 801 = 6.441 € eintragen.


    Ich mache seit Anfang an zum Jahresende eine Zusammenstellung aus den Jahressteuerbescheinigungen mit Excel. Die lege ich jeweils zum Antrag dazu, gab noch nie Probleme, da der Bearbeiter auf einen Blick sieht, dass die Kinder gut von der Grenze weg sind.

  • Ich rolle????


    Was genau meinst du damit? Bin noch kein Finanzexperte und weiß nicht was du damit zum Ausdruck bringen willst. Ich rolle auch bald wenn ich weiter soviel esse. :)


    Sie ist gesetzlich krankenversichert mit der Mutter zusammen. Darauf beziehen sich die 5640€ als Obergrenze, richtig?


    Aber in wie weit interessiert denn das Finanzamt überhaupt der Krankenversicherungsstatus des Kindes? Das dürfte doch eigentlich nur die Krankenkasse interessieren, oder nicht?

  • Steuerpflicht entsteht beim ETF dann wenn entweder Vorabpauschale anfällt (derzeit 0 wegen Negativzins) oder Ausschüttungen erfolgen oder Gewinne durch Verkauf realisiert werden. Insofern ist ein Freistellungsauftrag oder NV nur dann erforderlich, wenn eines dieser drei Dinge eintritt.


    Rollen bezeichnet das verkaufen und unmittelbar wieder neu kaufen eines Wertpapier(teil)bestandes.
    Grobes Beispiel: Wenn die Tochter die ETF für 5.000 € gekauft bekommen hat und die jetzt bei 7.000 stehen verkauft man die nach Einreichen der NV bei der Bank und kauft sie gleich wieder. Dann ist der Gewinn von 2.000 € steuerfrei gemacht worden, da durch den neuen Kauf die Anschaffungskosten jetzt bei 7.000 € stehen und nicht mehr bei 5.000 €. Die NV wurde dann mit 2.000 * 0,7 = 1.400 € genutzt sofern die Voraussetzungen der TFS vorliegen.


    Wenn die Grenze 5.640 + 801 + 36 € überschritten ist wird das Kind in der GKV KV-pflichtig mit eigenem Beitrag. Sollte man vermeiden. Ich bin PKV und im letzten Dezember wegen zu guter Entwicklung über die Grenze mit beiden Kindern gerutscht, weswegen diese evtl. PPV-pflichtig werden, Prüfung der KK läuft. Grundlage steht hier https://www.finanztip.de/gelda…paren-fuer-kinder/#c91963

    Aber in wie weit interessiert denn das Finanzamt überhaupt der Krankenversicherungsstatus des Kindes? Das dürfte doch eigentlich nur die Krankenkasse interessieren, oder nicht?

    Du solltest die gesetzlich zulässigen Möglichkeiten des Datenaustauschs nicht unterschätzen. Der Politiker lallt dann was von "Vermeidung von Sozialbetrug". Die freigestellten Beträge werden an das Bundesamt für Steuern gemeldet und die Sozialkassen können darauf zugreifen. https://www.bzst.de/DE/Unterne…eistellungsauftraege.html

  • Okay, danke für Informationen. Genau das was du zum Thema Rollen beschrieben hast hatte ich auch genau so vor. Ich habe also zukünftig vor ebenfalls zu rollen...., zumindest was das finanzielle angeht. :)


    Wenn die Grenze 5.640 + 801 + 36 € überschritten ist wird das Kind in der GKV KV-pflichtig mit eigenem Beitrag. Sollte man vermeiden.


    Und wenn es dann im nächsten Jahr wieder alles anders ist und man drunter liegt kann man wieder alles rückgängig machen in Sachen KV? Kann man da dann so einfach Hin und Her switchen?

  • Bitte dazu das Handbuch lesen, das in diesem Artikel enthalten ist. https://www.finanztip.de/gkv/familienversicherung/#c85497


    Ich lese es so, dass von dem erwarteten Jahresentgelt auf ein Monatsentgelt herunter gerechnet wird. Damit müsste man im Folgejahr wieder rauskommen. Allerdings würde ich weiter versuchen die KV-/PV-Pflicht zu vermeiden und die Erträge über mehrere Jahre verteilt und unter der Grenze zu realisieren.


    Bei mir läuft die Prüfung durch die KK noch. Ich spekuliere darauf, dass aus einer einmaligen Überschreitung keine separate Mitgliedschaft entsteht.

  • Okay, verstehe. Das macht Sinn.


    Mich und eventuell auch andere hier würde aber auch interessieren was deine KV dir in deinem Fall nun anbietet. Vielleicht kannst uns ja mal auf dem Laufenden halten wie die reagieren und welche Lösung dir da angeboten wird. Ist ja schon irgendwie spannend.


    Werde mir jetzt mal das Handbuch vornehmen. :thumbup:

  • Vielleicht kannst uns ja mal auf dem Laufenden halten wie die reagieren und welche Lösung dir da angeboten wird.

    Klar. Bin wegen der Sache eh mit der Redaktion in Kontakt, da der Hinweis auf die PV bei PKV fehlte, ist inzwischen korrigiert.

  • Die Krankenkasse hat entschieden, dass meine Kinder für Dezember PV-pflichtig werden. (Hintergrund: Jan-Nov wurden die Monatswerte nicht überschritten, im Dez sowohl der Monats- wie auch der Jahreswert durch Rollen einer schon länger laufenden Depotposition)


    Beitrag wird von der PPV festgelegt. Ich rechne so mit rund 10€ pro Kind.

  • Für Kinder bietet sich Degiro als Broker an.


    Bis zum steuerlichen Existenzminimum steuereinfach (keine NV)!


    @ka: wie ist die KK dahinter gekommen? Die Prüfen doch sonst nicht.

    Lass keinen zwischen Dich und Dein Geld.

  • Die PPV hatte im letzten Erhöhungsschreiben ganz hinten darauf hingewiesen, dass das Überschreiten der 470€-Grenze meldepflichtig ist. Dem bin ich dann nachgekommen.


    Aus meiner Sicht ist die NV und deutscher Broker der sauberere Weg, da dann auch in Zukunft keine Fragen zur Herkunft des Geldes aufkommen.

  • Für Kinder bietet sich Degiro als Broker an.


    Bis zum steuerlichen Existenzminimum steuereinfach (keine NV)!

    Ja, die melden ja auch nix. Da muss man sich am Jahresende ja auch um alles selber kümmern was man bis 15.xxx€ Steuer-Grundfreibetrag alles ignorieren kann.


    Aber das Problem mit der Krankenkasse (Familienversicherung) hat man weiterhin (zumindest wenn alles legal ablaufen soll). Und mir dem Krankenversicherungsschutz des Kindes sollte man ja auch kein russisches Roulette spielen. Man stelle sich nur mal vor was passiert wenn die Krankenversicherung die Krankenhaus Rechnung nicht mehr zahlt weil der Versicherungsschutz des Kindes aufgrund von falschen Angaben für nichtig erklärt wird. 8|

  • Es ist nur eine Frage des Geldes bei der gesetzlichen KV. Versichert sind die Kinder immer.


    @ka: Das wird m.E. teuer. M.E. liegt der Mindestbeitrag (KV+PV) bei fast 200 EUR im Monat. Ärzteeinkommen-Sicherungs-Gesetz ;(

    Lass keinen zwischen Dich und Dein Geld.

  • Ich habe heute mit meiner Krankenkasse (TK) telefoniert.


    Das folgende gilt zumindest für gesetzlich Versicherte.


    Es ging darum ob es von Seiten der Krankenkasse eine spezielle Lösung für familienversicherte Kinder gibt die ansonsten keine weiteren Einkünfte haben aber aufgrund guter Kursentwicklungen Kapitalerträge erwirtschaftet haben mit denen sie oberhalb der Grenze von 470€ monatlich liegen. Meine Hoffnung war eine Lösung in Form einer einmaligen Aufschlagszahlung am Jahresende. Aber laut dem Sachbearbeiter:


    NEIN !


    Er hat mir dazu das Folgende gesagt:


    Diese ganze Geschichte mit den familienversicherten Kindern wird eigentlich vom Bund finanziert. Es gibt dort einen bestimmten Fonds der durch Steuergelder finanziert wird aus denen die Krankenkassen sich bedienen können um das Thema: Familienversicherung zu finanzieren. Da das Steuergelder sind wird das vom Staat auch strengstens kontrolliert. Die Krankenkassen müssen sone Art Rechenschaftsbericht vorlegen um sich aus diesem Topf bedienen zu können. Der Staat macht auch stichpunktartige Kontrollen dazu. Wenn bei einer Krankenkasse Ungereimtheiten auftreten müssen nicht nur die Fälle wieder rückabgewickelt werden sondern der Schaden wird dann auch noch fiktiv hochgerechnet auf alle Versicherten. Die unterstellen dann den Krankenkassen einfach das es nicht nur die aufgedeckten Fälle gab sondern das es da dann auch noch weitere Fälle gab. Da kommen dann ganz schnell Millionen zusammen die die Krankenkasse an den Bund zurückzahlen muss. Das ist der Hintergrund warum die Krankenkassen bei dieser Sache ganz genau und penibel arbeiten müssen weil es dies unbedingt zu vermeiden gilt.


    Die Krankenkassen (zumindest die Gesetzlichen) haben da keinerlei Handlungsfreiräume weil das alles bereits gesetzlich so geregelt ist. Deswegen können die Krankenkassen in solchen Fällen einem da nix anderes anbieten. Ausgleichszahlungen am Jahresende gehen deshalb nicht!


    Es ist tatächlich so das beim Überschreiten der Einkommensgrenze eine individuelle KV abgeschlossen werden muss. Wenn im nächsten Jahr die Einkommensgrenze wieder unterschritten wird kann die Familienversicherung erneut beantragt werden.


    So habe !!! ich !!! den Mitarbeiter der TK zumindest verstanden.


    Er gab mir noch ein paar Zahlen mit:


    ermäßigter Krankenkassenbeitrag:
    Bis zu einem monatlichen Einkommen von 1.000€ (12.000 p.a) ergibt sich ein Beitrag von monatlich 200€.


    monatl. Einkommen über 1000€:

    15,2% Krankenkasse + 3,65 Pflegeversicherung


    Kann das jemand bestätigen? Habe ich das alles richtig verstanden?

  • Für Kinder bietet sich Degiro als Broker an.

    Den ganzen Hick-Hack mit der Vorabpauschale hat man bei Degiro ja auch nicht, richtig?


    Und wann genau fallen bei Degiro im Falle eines Therausierer die Steuern an? In jedem Fall am Jahresende (auch ohne Verkauf) oder erst bei tatsächlicher Realisierung der Gewinne irgendwann später mal?

  • Vorsicht mit Auslandsbrokern. Alle Steuerpflichten aus D gelten, nur werden sie nicht automatisch und damit komfortabel von der Depotbank geregelt.


    Die Vorabpauschale muss über KAP-INV manuell erklärt werden. Bei NV / FSA wird sie in D nicht erhoben, belastet aber den FSA/NV, aber kein Papierkram.


    Beim Thesaurierer fallen neben der VAP Steuern beim Verkauf an. Der Unterschied ist, dass sie in D von der Depotbank sofort abgeführt werden bzw. im Fall FSA/NV eben nicht, im Falle des Auslandsbrokers im Nachgang durch die KAP-INV erklärt werden müssen. Es gibt da bei Steuerpflicht oberhalb FSA/NV einen theoretischen Liquiditätsvorteil von bis zu anderthalb Jahren, allerdings kann das FA dann auch Vorauszahlungen festsetzen.