Benötige Hilfe beim NV Antrag

  • Bei mir macht sich gerade sone Art Politikverdrossenheit breit. Wenn ich bis hierhin alles richtig verstanden habe ist es doch so:


    Der Staat versucht uns zum Vermögensaufbau unserer Kinder zu animieren indem er versucht uns das Ganze mit einem steuerfreien Grundeinkommen von 9.744 Euro schmackhaft zu machen. Und auf halben Weg bei 6.477 € grätscht uns dann die Krankenkasse mit erhobenen Zeigefinger ins Projekt und sagt:


    "Stopp....! Bis hier hin und nicht weiter. Du willst weiter steuerfrei Gewinne realisieren? Dann kostet dich das ab jetzt mindestens (12 x 200 = 2400 €) mein Freund."


    Jetzt könnte man ja auf die Idee kommen und sagen: "Naja..., das eine sind eben Steuern und das andere sind Krankenkassenbeiträge. Das sind ja auch zwei verschiedene Dinge."


    Aber wie ich mir heute morgen vom Mitarbeiter der TK erklären lassen mußte ist dem ja nicht so. Bei familienversicherten Kindern handelt es sich ebenfalls um Steuern. (Siehe dazu mein Beitrag weiter oben) Hätte Olaf ja auch irgendwie mal anders verrechnen können.


    Defacto ist das steuerfreie Grundeinkommen für Kinder nichts anderes als Augenwäscherei was sich in der Praxis so überhaupt garnicht umsetzen läßt. Es ist eine Farce. ;(


    Kann man so sehen, oder?

  • Erst mal das Brett:


    Wenn Deine Kinder ein Arbeitseinkommen beziehen würden würden sie daraus auch KV zahlen müssen.

    Die Familienversicherung ist eine Sozialleistung, die über die Steuern mit 14,5 Mrd. € finanziert wird (Quelle Gesundheitsministerium). Da ist es nicht ganz abwegig zu sagen, dass jemand der leistungsfähig ist dieser Sozialleistung nicht bedürftig ist.


    Allerdings würde ich mir schon wünschen, dass der Vermögensaufbau generell mehr gefördert würde. Wir haben durch Anlage von Elterngeld, Kindergeld, ... frühzeitig dafür gesorgt, dass unsere Kinder bei Ausfall der elterlichen Finanzierung trotzdem die Mittel für eine gute Ausbildung haben. Damit werden sie aus heutiger Sicht keiner Sozialkasse zur Last fallen. Das wird eben nicht so richtig honoriert.

  • Den ganzen Hick-Hack mit der Vorabpauschale hat man bei Degiro ja auch nicht, richtig?


    Und wann genau fallen bei Degiro im Falle eines Thesaurierers die Steuern an? In jedem Fall am Jahresende (auch ohne Verkauf) oder erst bei tatsächlicher Realisierung der Gewinne irgendwann später mal?

    Genau.


    Und der durchschnittliche Finanzbeamte kann die Vorabpauschale auch nicht berechnen. Dazu ist der Job zu warm, zu trocken und zu leistungsfern.


    Würde An- und Verkauf steuerlich erklären und mal die Performance des Beamten abwarten.:P


    Degiro ist wirklich steuereinfach in vielen Fällen.


    P.S. USt Senker Liliput Scholz wähle ich auch nicht.

    Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenig Leute damit beschäftigen. Henry Ford

  • @KA


    Ja, aber in Hinblick auf den steuerfreien Grundbetrag ist das doch Augenwischerei weil sich die 9xxx€ so nicht umsetzen lassen. Oder verstehe ich da was falsch?


    Wieviel Gewinn pro Jahr kann man denn mit einem ETF im Kinderdepot maximal realisieren ohne das weitere Kosten durch KV entstehen?


    Ich versuche es mal:


    (470 x 12) + 801 + 36 = 6.477€


    Das sollten jetzt 70% n. TFS entsprechen.


    100 x 6.477 / 70 = 9.252€


    Stimmt das so?


    Wenn ja dann entspricht es ja fast dem steuerlichen Grundfreibetrag. Dann wäre meine Aussage von gestern falsch. Allerdings nur in dieser speziellen ETF Anlageform was der TFS geschuldet wäre.

  • Im Grundsatz hast Du recht. Ich möchte empfehlen, die TFS erst am Ende zu berücksichtigen.


    Dann gilt

    steuerlich möglich 9.744 + 801 + 36 = 10.581 (bei TFS 15.115)

    aufgrund Familienversicherung möglich (Deine Herleitung) 6.477 (bei TFS 9.253)


    Differenz 10.581-6.477 = 4.104 € (bei TFS 5.862)

    damit nicht hebbarer Steuervorteil 4.104 * 26,375% = 1.082 €.


    Das ist gleichzeitig der maximal mögliche Betrag, den die GKV kosten dürfte. Damit ist Deine Schlussfolgerung richtig, dass bei Familienversicherung GKV die GKV und nicht der Grundfreibetrag+x die limitierende Größe darstellt. Das ist allerdings nicht neu, sondern stand so schon von Anfang an im entsprechenden Ratgeber bei Finanztip und wurde bei entsprechenden Anfragen von mir auch so dargestellt.


    Die politische Frage bleibt, ob es nun angemessen ist, vermögende Kinder von der Sozialleistung Familienversicherung auszuschließen. Insgesamt finde ich das nicht ganz ungerecht. Bei 7% Rendite und 30% TFS wäre das ein angelegtes Kapital von rund 132.000 €. Genauer gesprochen kann dieser Anteil unter der Renditeannahme steuerfrei gehalten werden, darüber hinaus gehendes Kapital wird das Kind dann, wenn es sowieso selbst in der KV ist, versteuern müssen.


    Wie oben schon gesagt hast Du in so weit recht, dass der Grundfreibetrag zwar steuerlich nutzbar ist, dies durch die Pflichtversicherung aber nicht wirtschaftlich ist.

  • Ähm, mal blöd gefragt:


    Aber um die 6.477 Euro "Freibetrag" mit Zinsen eines ETF (bzw. der Vorabpauschale) zu "reißen" (zu übersteigen, wäre ein Vermögen von rund 108.000 nötig (bei 6% angenommener Verzinsung).


    Nur weil ein ETF für 7000 Euro verkauft wird, der für 5000 Euro gekauft wurde, sind dies ja nur 2000 Euro Gewinn (deutlich unter den 6.477).


    Wenn der im Jahr darauf für 10.000 Euro verkauft wird, sind das 3.000 Euro Gewinn (bezogen auf die 7000 Einkaufswert);und damit wieder deutlich unter den 6.477...



    Dieses Spielchen ("rollen") machen wir ja, um nicht am Ende den Anstieg von 0 auf 25.000 Euro versteuern zu müssen, sondern nur den jährlichen Gewinn...

  • Der Anfragende hat insofern recht, dass man den Grundfreibetrag nicht ohne zusätzliche Kosten ausnutzen kann. Bei der Geldanlage für Kinder ist man damit bei GKV aufgrund der Kosten der KV+PV auf 6.477 € limitiert. Bei der PKV kommt es auf den Tarif an, die PPV schlägt auf jeden Fall zu.

    Aber um die 6.477 Euro "Freibetrag" mit Zinsen eines ETF (bzw. der Vorabpauschale) zu "reißen" (zu übersteigen, wäre ein Vermögen von rund 108.000 nötig (bei 6% angenommener Verzinsung).

    In der Rechnung fehlt die Teilfreistellung.

    Bei einem Sparplan 200€ p.m. laufen bis 18 rund 42 T€, nach TFS rund 30 T€ Gewinne auf. Bezogen auf die 6.477 € muss man das Kapital also fünfmal rollen, um zum 18. ein steuerfreies Depot zu übergeben. Aufgrund des Zinseszinseffektes ballt es sich in den späten Teenagerjahren. Stand heute hat wahrscheinlich jeder je nach Sicherheitsanteil 15-20% auf der Uhr, nach TFS bis zu 15%. Heißt, dass man das theoretische steuerfrei machen im Beispiel nur hinbekommt wenn nächstes Jahr Null oder negativ ist ...

  • Hallo

    die Frage stelle ich mir auch. Sind Sparerfreibetrag und Teilfreistellung auch gültig für die Einkommensermittlung für die GKV? Welchen Betrag für das monatliche Einkommen würde man dann im jährlichen GKV-Fragebogen zur Familienversicherung angeben? Nach Abzug von Sparerfreibetrag und Teilfreistellung?

    Viele Grüße

    Christian

  • Hallo User1234 , willkommen im Finanztip-Forum.

    Sind Sparerfreibetrag und Teilfreistellung auch gültig für die Einkommensermittlung für die GKV? Welchen Betrag für das monatliche Einkommen würde man dann im jährlichen GKV-Fragebogen zur Familienversicherung angeben? Nach Abzug von Sparerfreibetrag und Teilfreistellung?

    Wir von mir oben in #6 geschrieben: Bitte dazu das Handbuch lesen, das in diesem Artikel enthalten ist. https://www.finanztip.de/gkv/familienversicherung/#c85497

    Dort steht auf Seite 19, dass der Sparerpauschbetrag anzuwenden ist. Da auf Seite 7 steht, dass die Definition des Einkommensteuerrechts anzuwenden ist dürfte man mMn auch den Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36€ bzw. ggf. höhere tatsächliche Kosten abziehen. Seite 24 sagt, dass einmalige, aber regelmäßig zu erwartende Einkünfte auf die Monate zu verteilen sind.