BGH-Urteil Bankgebühren

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    Finanztip stellt ein Musterschreiben zur Verfügung zur Rückforderung von Bankgebühren gemäß dem BGH-Urteil.
    Gilt dies auch für WEG-Konten? Also Wohnungseigentümerkonten?

    Bis 2019 haben wir nämlich bei der Sparkasse Bochum überhaupt keine Kontoführungsgebühren bezahlt sondern nur die Buchungsgebühren. Jährlich haben wir im Schnitt 25€ bezahlt. Jetzt sind es ca. 120€. Eine drastische Erhöhung.
    Die Bank sträubt sich gegen eine Rückerstattung und verweist u. a. darauf, dass es sich um ein WEG-Konto handelt.

    Daher meine Frage: Kann ich Ihr Musterschreiben auch für WEG-Konten anwenden und muss die Bank die zu viel gezahlten Gebühren zurückerstatten?

    Herzlichen Dank für Ihre Mühe!

    Freundliche Grüße
    Astrid Barner
    Stiepeler Str. 100
    44801 Bochum
    Tel.: 0234 /3384707

  • Nein! Eine WEG führt ein Geschäftskonto und das Urteil gilt nur für Privatpersonen und somit für Privatkonten.