Steueranforderung

  • Hallo zusammen,

    ich habe im März diesen Jahres ( 05. März) ein Fondprodukt bei einer großen Versicherung gekündigt.

    Dieser Fond lief schon fast mein ganzes Leben lang (seit 23 Jahren)

    Hinterlegt war immer eine NV-Bescheinigung.

    Ich fragte meinen Ansprechpartner bei der Versicherungen ob beim Auflösen des Produktes noch Kosten entstehen würden, dies wurde verneint.


    Im Mai diesen Jahres forderte das Finanzamt die ausgestellten NV Bescheinigungen zurück (aufgrund der Gründung meines Gewerbes nehme ich an), also meldete ich mich erneut bei der Fondsdepotbank des Versicherers und bat darum, die NV-Bescheinigungen zurückzusenden (dies war am 04. Mai).


    Heute (11. August) teilt mir die Versicherung mit, dass eine Steuerforderung in höhe von 1.800€ besteht. Mit dem Wortlaut, dass bereits im Vorfeld Geschäfte getätigt wurden, die durch die NV-Bescheinigung vom Steuerabzug freigestellt waren.

    Bezug genommen wird auf meine E-Mail vom 04.Mai in welcher ich mitgeteilt haben soll, dass die NV-Bescheinigung ab dem 01.01.2021 nicht mehr berücksichtigt werden soll.

    (In meiner E-Mail vom 04. Mai habe ich diese Rückdatierung auf dem 01. Januar nie erwähnt. Ich bat lediglich um die Rückggabe der NV-Bescheinigung)


    Ich fühle mich ein wenig vor den Kopf gestoßen, da ich mit so einer hohen Rückzahlung nicht gerechnet hatte. Ich ging davon aus die Veräußerung der Anteile des Fonds wären aufgrund des langen Anlagezeitraums und der Nichtveranlagung steuerfrei.


    Liegt hier ein Missverständnis seitens des Versicherers bzgl. des Datums der Auflösung der NV-Bescheinigung vor, oder wurde durch meine Rückforderung die NV-Bescheinigung für das gesamte Kalenderjahr 2021 nichtig, und die Veräußerung im März bereits vollständig steuerpflichtig?


    PS: Sicherlich eine klare Sache für den Steuerberater, habe ich leider aber keinen.


    Vielen Dank schon einmal für die Antworten :thumbup:

    Viele Grüße

  • Wenn das Finanzamt die NV zurückfordert, dann gilt die eventuelle Steuerpflicht für ganz 2021. Im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung 2021 kannst du aber ggfls. mit einer Steuererstattung rechnen.