Kapitalübertragung nach Versorgungsausgleich nicht möglich!?

  • Hallo zusammen,


    ich habe mich letztes Jahr intensiv mit meinen Finanzen beschäftigt und dabei festgestellt, dass die Riesterrentenversicherung der AachenMünchener/Generali die ich damals abgeschlossen habe nicht meinen Ansprüchen genügt. Hintergrund waren und sind hohe Abschlusskosten und laufende Kosten und geringe Rentabilität, sowie kleiner Aktienanteil. Deshalb habe ich nach Alternativen Ausschau gehalten und über einen Honorarmarkler eine Nettopolice der Condor abgeschlossen. Zum diesem Zeitpunkt hätte eigentlich die Scheidung bereits komplett abgewickelt sein sollen, leider hat sich der Versorgungsausgleich warum auch immer ewig gezogen, sodass er zum Abschluss der Condor Riester noch nicht abgewickelt war und eine Kapitalübertragung nicht stattfinden konnte.


    Nachdem der Versorgungsausgleich abgeschlossen war, habe ich Generali aufgefordert nun die Kapitalübertragung durchzuführen. Kurz darauf erhielt ich eine Bestätigung, dass die Kapitalübertragung zu einem bestimmten Termin durchgeführt wird. Eine Woche später widerrief die Generali die Zusage der Kapitalübertragung mit der Begründung, dass die ZFA keine technischen Voraussetzung zur Kapitalübertragung für Riesterrenten bei denen ein Versorgungsausgleich durchgeführt wurde, geschaffen sind. Nach etlichen Briefwechseln mit der Gernali bezüglich der Verweigerung der Kapitalübertragung zur Condor, hat die Generali im letzten Brief die Condor angeschrieben und deren Bereitschaft zur Übernahme des Kapitals nach dem letzten Jahr abgeschlossen Versorgungsausgleichs abgefragt. Die Condor hat dann zu meiner Überraschung die bisherige Haltung von Generali bestätigt und eine Übernahme abgelehnt. Begründung: Es gibt wohl kein digital abgestimmtes Formular von der ZFA.


    Ich bin nun frustriert, da ich zur Condor aus 2 Gründen wechseln wollte. Zum einen wegen den deutlich niedrigeren Verwaltungskosten und zum anderen wegen der besseren Anlage in ETF´s. Nun muss ich aber 2x Verwaltungskosten zahlen und mein angespartes Geld bei Generali kann nicht wie vorgesehen besser angelegt werden. Für mich ist nicht nachvollziehbar, wie und warum die beiden Parteien ein gesetzlich verankertes und vertraglich vereinbartes Recht verwehren können. Eine Rechtsschutzversicherung für solche Fälle habe ich nicht, weshalb ich diesen Weg aufgrund der zu erwartenden hohen Kosten ausschließen würde. Welche Möglichkeiten habe ich bisher noch nicht ausgeschöpft bzw. habe ich jetzt noch?


    Danke und liebe Grüße
    Thomas