Rechnung - braucht man die

  • Hallo zusammen,


    wieso muss ich eig immer Rechnungen an meine kunden schreiben, wenn diese auch ohne bezahlen?

    Kann ich die Rechnung auch einfach sein lassen? Weil die Buchhung für die Buchhaltung kann ich mit Geldeingang auf meinem Konto doch so oder so machen.


    Wieso frage ich, ich bin freiberufler und meine Kunden zahlen mir meist eh schon Dauerbeträge jeden Monat. Heißt ich habe keine Lust jeden Monat eine neue Rechnung zu schreiben und würde es einfach erne lassen :D.


    Geht das bzw was muss ich beachten, Gesetze, Vorschriften usw


    Danke euch und lieben Gruß

  • Danke für nichts JDS.


    Darum geht es doch gar nicht und es würde mehr helfen, wenn du auf Fakten basierend Antworten könntest.


    Das Finanzamt guckt sich doch nicht alle Rechnungen an, sondern gleicht meine Zahlungseingänge mit meiner Buchhaltung ab.


    Wenn ich soweit nicht schon gedacht hätte, hätte ich die Frage nicht gestellt.

  • Tante Google hat mir verraten...:


    "Die Pflicht zur Rechnungserteilung. Gemäß 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 UStG ist ein Unternehmer, der eine Leistung gegenüber einem anderen Unternehmer erbringt, verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen."

  • ... und für die Fälle, in denen Leistungen (Umsatz-) steuerfrei erbracht werden oder für sonstige Ausnahmeregelungen solltest du einen Fachmann bzw. eine Fachmännin fragen ;)

  • Danke!


    Heißt, wenn ich mit Endkunden zusammenarbeite, was ich als Freiberufler halt auch tue, dann bruache ich keine Rechnung. Weil dieses §14 sich nur auf Unternehmenskunden bezieht, korrekt?

  • Weil dieses §14 sich nur auf Unternehmenskunden bezieht, korrekt?

    Keine Ahnung, ob das so korrekt ist. Ich habe den ganzen Text nicht durchgelesen, weil es mich nicht wirklich kratzt.

    Ich bin auch Freiberufler und ich schreibe für alle Leistungen Rechnungen, egal wer sie zahlen darf.


    Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann solltest du eine/n Steuerberater:in fragen.

  • Als Kunde will ich eine Rechnung, um Gewährleistung ggf. auch vor Gericht durchsetzen zu können. Außerdem habe ich etwas gegen Unternehmer, die Steuerverkürzung betreiben wollen, indem sie Rechnungen versuchen zu vermeiden, damit es keine Beweise gegen sie gibt! Steuerbetrüger git es genug!

  • Außerdem habe ich etwas gegen Unternehmer, die Steuerverkürzung betreiben wollen, indem sie Rechnungen versuchen zu vermeiden, damit es keine Beweise gegen sie gibt! Steuerbetrüger git es genug!

    Lass doch die Kanone erst mal im Holster stecken ;)

    Dem KevSch geht's doch nur um eine "Arbeitserleichterung" und nicht um steuerfreie Einnahmen! Wenn er nur nach Kontenbewegungen bucht, werden die Einnahmen ja auch erfasst!

  • "Das Finanzamt guckt sich doch nicht alle Rechnungen an, sondern gleicht meine Zahlungseingänge mit meiner Buchhaltung ab."


    Klaro schaut sich das Finanzamt bei einer Prüfung deine Belege an. Und zwar nicht nur den Inhalt sondern auch deinen organisatorischen Umgang damit.


    "Kann ich die Rechnung auch einfach sein lassen? Weil die Buchhung für die Buchhaltung kann ich mit Geldeingang auf meinem Konto doch so oder so machen."


    Grundsätzlich korrekt, sofern es sich um Privatkunden handelt. Da sich der Geldfluss in dem Fall jedoch nicht mit der Leistung abgleichen lässt (Hälfte bar, Hälfte aufs Konto - passt schon), solltest du jegliche grobe Fehler tunlichst vermeiden. Wenn dir das Finanzamt Fehler nachweist, dann stehen den Hinzuschätzungen beim Umsatz nichts mehr entgegen.


    - Achte darauf, dass deine Aufschlagsätze (Rohgewinn bzw. Reingewinn) stimmen und einem Fremdvergleich standhalten.

    - Achte drauf, dass du nicht weniger Privatentnahmen tätigst, als du statistisch brauchen würdest.

    - Achte darauf, dass deine Barausgaben nicht die Privatentnahmen überschreiten.

    ...


    Den Rest kann dir dein Steuerberater erzählen, sofern er halbwegs etwas taugt.