Berliner Testament

  • Hallo,

    meine Schwester war der überlebende "Ehepartner", der Sohn des Ehemannes aus erster Ehe forderte nach dem Tod des Ehemannes meiner Schwester sofort seinen Pflichtteil ein, den er auch bekommen hat. Nun ist meine Schwester verstorben und hat in einem weiteren Testament die "Erben" bestimmt. Das Testament ist jedoch hinfällig, da in einem ersten gemeinsamen Testament der "Stief"sohn des Ehemannes als Alleinerbe benannt ist und somit sämtliche Hinterlassenschaften an Ihn gehen. Ich verstehe hier die Erklärung im Artikel "Berliner Testament - Artikel Nr 3 "Was bedeutet ein Berliner Modell für die Kinder" nicht. Hier wird von einem Viertelanspruch gesprochen, er bekommt jedoch Alles. Wer kann mir helfen?

  • Hallo Klaus S,


    Ihr Fall sieht so richtig kompliziert aus und es wird auf jedes Komma im ursprünglichen Testament und den weiteren Ablauf ankommen. Hier können Sie nur mehr oder weniger qualifizierte Laienmeinungen finden. Ich denke, dass Geld für eine Erstberatung bei einem Anwalt ist gut angelegt. Nur zwei Aspekte: Ein Berliner Testament kann so gestaltet werden, dass der überlebende Ehegatte neu testieren darf. Auch habe ich gelesen, dass mit Auszahlung des Pflichtteils das Testament erfüllt ist und der überlebende Ehegatte neu verfügen darf. Aber wie gesagt, Laienhinweise.


    Gruß Pumphut

  • Hallo, Klaus

    1.) Es gilt immer das letzte ( Datum) Testament, wenn es gesetzlich gültig ist. ( Formfehler).

    2.) In einem Berliner Testament setzte sich die Ehegatten gegenseitig als Haupterben ein. Die Kinder sind enterbt. ( ausser Pflichtteil). Da geht es ums erben beim Tod des ersten Ehepartners

    3.) Der überlebende Partner ist an dieses Testament gebunden und kann es nicht einfach ändern. Die Kinder bekommen dann Ihr Erbe, wenn dieser überlebende Ehegatte auch stirbt.

    Die sind dann entweder schon im Berliner Testament einbezogen worden oder es tritt die Erbfolge in Kraft. Anwalt, weil ich nicht weiss, was drinsteht.

    Grüße, Skeptikerin