BGH-Urteil Erhöhung Kontoführungsgebühren - RV-Bank beruft sich auf Regelungslücke - Wie argumentieren?

  • Kurzer Schlussbericht:
    Wer hätte das gedacht: Heute hat mir der Ombudsmann mitgeteilt, dass die Bank den Schlichtungsvorschlag angenommen habe.

    Die Gebühren wurden heute auch bereits auf mein Konto erstattet.

    Na das sind doch mal hervorragende Nachrichten.

    Ich hatte zu Beginn auch ein kostenloses Girokonto. Das ist mein erstes Konto was ich als Kind mal bekommen habe.

    Seit dem verlangt die Bank ja für alles mögliche Gebühren.

    Hast du wirklich sämtliche Gebühren geltend machen können? Wenn ich alles geltend mache, komme ich in die Richtung von 400 Euro.

    Aber dann werde ich auch den Weg zum Ombudsmann einschlagen.

  • Hi,


    Zilch:

    Aus dem Finanztip-Newsletter:

    "Lass Dich nicht einschüchtern

    Wenn Du nicht mehr warten willst und der Bank eine Frist gesetzt hattest: Dann kannst Du einen Rechtsdienstleister beauftragen. Dieser macht Deine Ansprüche mit einem Inkassoverfahren geltend und zieht notfalls vor Gericht. Wir empfehlen Gansel/Spreefels* und Justify*."


    https://www.finanztip.de/blog/nl_2021kw27/


    Die Bank wird Dich vermutlich weiter hinhalten. Deshalb solltest Du Dich nicht länger mit ihr abgeben. Schalte den Ombudsmann ein oder die o.g. Inkassodienstleister. Aber Achtung, wenn ich es richtig verstanden habe, darf bei einem Schiedsverfahren nicht gleichzeitig zum selben Sachverhalt ein anderes Verfahren laufen.


    ForS:

    Ich hatte der Bank gegenüber zunächst nur die Kontoführungsgebühren berechnet. Nachdem diese sich geweigert hatte, habe ich beim Ombudsmann dann auch alle weiteren Gebühren seit 2018 zum Ansatz gebracht (z.B. Gebühren für Kontoauszüge o.ä.) inkl. Verzugszinsen (wie von Finanztip vorgeschlagen). Letztere wurden dann zwar vom Ombudsmann abgelehnt, aber das hat sich dann in etwa mit den Gebühren ausgeglichen.

  • Hallo,


    ich habe von der Berliner Volksbank eine ähnliche Antwort und 0,60 € Erstattung erhalten. Nach der Erfahrung hier werde ich mich dann ebenfalls an den Ombudsmann wenden.


    Die Begründung lautet:


    "Ausgangsbasis ist grundsätzlich die Vertrags- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Liegen Preisanpassungen länger als drei Jahre zurück, legen wir die Konditionen von vor drei Jahren zugrunde. Diese Konditionen gelten nach der BGH-Rechtssprechung nach Ablauf von 3 Jahren als ausdrücklich mit uns vereinbart."


    Das scheint dann wohl das gleiche wie im vorliegenden Fall zu sein nur mit anderen Worten.


    Mal schauen, ob es ähnlich läuft.


    Grüße,


    user2304.

  • Hallo User2304,


    das würde ich dir auf jeden Fall raten den Weg zum Ombudsmann einzuschlagen. Es kann sich durchaus lohnen.

    Erst gestern wurde mein Verfahren mit Erfolg eingestellt.


    Vielen Dank an dieser Stelle auch an TomS !


    Der Ombudsmann hat eine Art Vergleich vorgeschlagen, da der Fall nicht eindeutig war.

    Die Bank hat ebenfalls zugestimmt und wird mir 200 Euro erstatten!