Mein Tochter, 16 Jahre, zieht ab dem neuen Schuljahr in eine kleine Studentenbude (Ein-Zimmer Wohnung), da ich berufsbedingt wegziehe und sie für die letzten beiden Schuljahre die Schule nicht wechseln möchte. Muss sie, wenn sie diese Wohnung als Erstwohnsitz hat, dort Rundfunkgebühren zahlen, als Minderjährige? Oder spielt das Alter keine Rolle?
Rundfunkbeitrag für Schüler
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Ich denke schon dass Sie das zahlen muss... Aber ich kann es auch nicht mit Sicherheit sagen.
Ich denke aber es gibt eine Ermäßigung... Einfach mal hier anfragen: https://www.rundfunkbeitrag.de…beantragen/index_ger.html
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Sie muss wohl nicht zahlen, da sie minderjährig ist. U.a. schreibt die Verbraucherzentrale Niedersachsen: "Minderjährige sind nicht beitragspflichtig." (https://www.verbraucherzentral…llgemeine-beitragspflicht).
Im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag selbst steht, dass der Inhaber einer Wohnung zahlen muss, wobei der Inhaber "jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt" ist (§2 RBStV, siehe online hier: https://www.rundfunkbeitrag.de…aterialien/index_ger.html). Auf der Seite der Rundfunkbeitrags selbst steht das nur verklausuliert: nur bei volljährigen Personen erfolgt überhaupt eine Abgleich mit den Meldedaten (https://www.rundfunkbeitrag.de…enabgleich/index_ger.html).
Ich interpretiere das so, dass der Beitragsservice die Daten deiner Tochter gar nicht erst bekommt und entsprechend auch keine Zahlungsaufforderung kommen wird (deshalb ist vermutlich auch kein Antrag für die Befreiung erforderlich; auf der Seite des Beitragsservice ist bei der Antragsstellung "minderjährig" auch nicht als Antragsgrund verfügbar).