Bis zu welchem Alter lohnt ein ETF Sparplan

  • Beim ETF-Sparplan sollte jede Einzahlung mindestens 10 (eher 15) Jahre im Depot liegen, bevor sie wieder entnommen wird. Daher kann ein Sparplan bei Gefallen auch bis in den Rentenbezug hinein ausgeführt werden, da Renten gerne auch 20 Jahre und mehr bezogen werden.

  • So... ich bin ein Stück weiter möchte aber mal checken ob ich keinen Logikfehler gemacht habe.


    Ich habe die Exceltabelle mit den fixen Ausgaben aktualisiert.

    Also alle Versicherungen, Sparraten und Nebenkosten wie Strom, Wasser, Öl, DSL, GEZ, Grundsteuer, Müll und den Schornsteinfeger aufaddiert.


    Diese Summe habe ich von meinem Nettogehalt abgezogen und komme so zudem was monatlich frei verfügbar ist. Ist das soweit richtig?

    Dazu kommt noch die Nettomiete. So komme ich auf was wir tatsächlich monatlich ausgeben könnten. Richtig?


    Jetzt zur Rente:

    Ich habe von meinem Rentenbescheid den Wert genommen der bei plus 1% Steigerung angegeben ist und davon die 14,4% abgezogen die man hinnehmen muss wenn man mit 63 in Rente geht. Dazu habe ich die Zahlung aus der Betriblichenaltersvorsorge addiert.

    Davon habe ich Steuern und die GKV abgezogen und komme so auf die Nettorente. Richtig?


    Jetzt zur Inflation, für 12 Jahre bei 2% p.a. Komme ich auf eine Preissteigerung von 26,8% oder einen Kaufkraftverlust von 21,15%. Richtig?


    Wenn ich jetzt aus der Exceltabelle alle Positionen lösche die im Alter nicht mehr anfallen habe ich die Fixkosten die weiterhin anfallen wie Wohngebäude, Haftpflicht, Rechtschutz usw. diese Kosten multipliziere ich mit der Preissteigerung von 26%. Daraus ergeben sich die Fixkosten die in 12Jaren fällig werden. Richtig?


    Diese Summe ziehe ich von der errechneten Nettorente ab und habe so die Summe die mir monatlich zu Verfügung steht.

    Dazu kommt noch die Nettorente meiner Frau und die Nettomieteinnahmen.

    Bei der Miete bin ich mal von einer 10% Steigerung in den nächsten 12 Jahren ausgegangen.

    Um jetzt den Kaufkraftverlust auszurechnen ziehe ich als Inflation 21% von der Summe ab.

    Dann habe ich was mir monatlich/jährlich im Vergleich zu heute zur Verfügung steht.

    Ich nene das jetzt mal “Rentefrei“


    Muss ich jetzt diese Summe noch mit de Preissteigerung von 26% multiplizieren?

    Weil alles was ich ja in 12Jahren erwerben möchte wir ja um diese 26% teurer sein.

    Das nenne ich „Renteinkl.Kaufkraftverlust“



    Jetzt zur Rentenlücke:

    Nehme ich jetzt das was heute monatlich frei verfügbar ist und multipliziere das mit dem Kaufkraftverlust in 12Jahren und ziehe davon „Renteink.Kaufkraftverlust“ ab.


    Da komme ich auf einen Wert von 562€ als Rentenlücke.


    Ich hoffe mir konnte noch jemand folgen. Habe irgendetwas doppelt kompensiert oder berechnet?


    Falls sich noch jemand die Mühe macht das nachzuvollziehen schonmal ein großes

    DANKE!

  • Nicht ganz so schnell.


    Bei Rentenbeginn mit 63 fehlen ja die Einzahlungen von 63 bis 67. Die sind aber in der Renteninformation enthalten.

    Hilfsweise Verdienst 2020 durch 41.541 teilen und erst mit 34,19 und dann mit 4 multiplizieren. Das von der hochgerechneten Bruttorente abziehen und dann die 14,4% runterrechnen.

    Die Teilzeitjahre sind dann noch nicht berücksichtigt.

  • Danke! Ein sehr richtiger Hinweis, ich werde über die Rentenpunkte bis 63 gehen.

    Die habe ich schonmal ausgerechnet, da habe ich auch die Arbeitszeitverkürzung mit berücksichtigt.

    Ich habe das ganze aber erstmal ohne Arbeitszeitreduzierung betrachtet.


    Ist dir sonst noch ein Fehler aufgefallen?

  • Ok, jetzt habe ich eine Lücke von 793€.


    Jetzt noch zu der Frage:

    Muss ich bei der Rente die Inflation berücksichtigen UND die Preissteigerung?

    Quasi der letzte Abschnitt meiner Ausführung.


    Ich verdeutliche es mal mit Zahlen.

    Wenn ich jetzt monatlich 2000€ zum Leben habe muss ich da mit 26% Preissteigerung rechnen und so 2530€ ansetzen und bei der zukünftigen Rente den Kaufkraftverlust von 21% nochmal mit einrechnen?

    Ich stehe da gerade auf der Leitung.


    Wenn ich die Inflation nur einmal berücksichtige habe ich nur eine Lücke von 325€

  • Der Kaufkraftverlust beruht auf der Inflation. Einmal reicht. ;)


    Die 2500 Euro "von morgen" fühlen sich an wie 2000 Euro heute. Aber weil auf dem Preisschild später der dann aktuelle Preis steht, rechne ich meinen künftigen Bedarf immer hoch und nicht meine künftige Kaufkraft runter.

  • Ok, wenn ich also heute 2000€ monatlich frei habe und später eine gemeinsame Rente plus Mieteinnahme von 2200€ über bleibt, rechne ich davon die 21% Inflation ab und komme so auf 1744€ die frei zu Verfügung stehen.


    Ist das jetzt eine Rentenlücke von 256€?


    Oder sage ich um die Kaufkraft von 2000€ Von heute 12 Jahren zu haben rechne ich das mit dem Kaufkraftverlust von 26% hoch und komme auf 2536€ und ziehe davon die 2200€ ab und komme auf eine Lücke von 326€?

  • Danke!


    Mmh... das ist ja schon mal ganz gut.


    Zu deinem Ansatz:

    „Hilfsweise Verdienst 2020 durch 41.541 teilen und erst mit 34,19 und dann mit 4 multiplizieren. Das von der hochgerechneten Bruttorente abziehen


    Kann ich damit auch die Teilzeit runter rechnen? Von der Rente mit 63.

    Hilfsweise Verdienst 2020 durch 41.541 teilen und erst mit 34,19 und dann mit 7 multiplizieren und noch mit 0,2 multiplizieren (für eine 80% Stelle). Das von der hochgerechneten Bruttorente mit 63 abziehen.


    80% Stelle ab 56

  • Mmh... eine andere Option wäre auch mit 56 auf 80% und mit 60 auf 60% und dann aber bis 65. da könnte ich ohne Abzüge in Rente gehen und ne 3 Tageswoche wäre ja quasi wie ein Hobby :)

    Werde ich heute Abend mal durchrechnen.

  • Das kann Sinn machen, sich so bis zur abschlagfreien Rente durchzuhangeln. Dann geht man auch nicht von 100 auf Null, sondern hat einen gleitenden Übergang. Muss halt zu den eigenen Bedürfnissen passen. Und der Arbeitgeber muss den Spaß mitmachen.

  • Mmh... hab ich da nen Fehler drin?


    Kann es sein das 7 Jahre auf ner 80% Stelle nur 78€ Abschlag Rente brutto bedeuten?


    Und 4 Jahre 80% und 3 Jahre 60% zusammen nur 111€?


    Wo denke ich dann überhaupt drüber nach?


    Ich muss nen Termin bei der Rentenberatung machen und mir das durchrechnen lassen


    Soweit schon mal ein großes Danke!:thumbup:



    Der Arbeitgeber macht das mit, der öffentliche Dienst hat auch so seine Vorteile.

  • Kann hinkommen. :)


    Noch wichtig: Abschläge in der gesetzlichen Rente führen zu Abschlägen in der VBL (oder den anderen Versorgungskassen, die auch fast buchstabengetreu bei der Rentenversicherung abschreiben). Also richtig rechnen. :thumbup:

  • Ok, die Rechnungen waren soweit richtig.

    Die von der Rentenversicherung kommen in etwa auf die gleichen Werte wie ich.


    Es kam da auch das Thema Ersatzzahlung für die dann fehlenden Jahre auf, was meint ihr dazu?

    Ich lasse mir das mal durchrechnen.

  • Es kam da auch das Thema Ersatzzahlung für die dann fehlenden Jahre auf, was meint ihr dazu?

    Ich lasse mir das mal durchrechnen.

    Muss man sich halt durchrechnen. ;)

    Fakt ist, dass Du/Deine Witwe halt ein gewisses Alter erreichen musst um von den freiwilligen Zahlungen in die GRV zu profitieren bzw. eine positive Rendite zu erhalten. Wer sehr alt wird, für den lohnt es sich auf jedem Fall!

    Ich Plane mit 63 in Rente zu gehen und überlege auch freiwillige Zahlungen in die GRV um zumindest den Abschlag von 14,4% auszugleichen. Lt. meiner überschlägigen Rechnung muss ich dann rund 81 werden, damit es sich anfängt zu 'lohnen'.

    Je nach Steigerung der Rente kann sich dass natürlich dann auch früher rechnen.

  • Ich bin mit 60 in Rente gegangen (wegen Arbeitslosigkeit) , habe 17,1% Abschlag. Werde jetzt 80, und habe es nicht bereut.

    Das soll jedoch nicht als Beispiel gelten. Die inividuellen Daten sind doch bei jeden anders.

    Gruß


    Altsachse

  • Ich bin mit 60 in Rente gegangen (wegen Arbeitslosigkeit) , habe 17,1% Abschlag. Werde jetzt 80, und habe es nicht bereut.

    Mein Vater konnte gar 58 aus dem Arbeitsleben ausscheiden. Nach 2 Jahren ALG konnte er dann mit 60 in Rente gehen (abschlagsfrei)! Ja, solche Regelungen gab es Angang der 90'er Jahre noch in Deutschland. ;) Da wollte die damalige Regierung Kohl noch die letzten 'geburtenstarken' Jahrgänge in Arbeit bekommen.

    Er wird im nächsten Jahr 90 und hat es auch nie bereut das 'Angebot' angenommen zu haben. :D

    Nur konnte er es sich auch recht problemlos leisten, da das Rentenniveau halt generell noch höher war.