Ok, die Rechnungen waren soweit richtig.
Die von der Rentenversicherung kommen in etwa auf die gleichen Werte wie ich.
Es kam da auch das Thema Ersatzzahlung für die dann fehlenden Jahre auf, was meint ihr dazu?
Ich lasse mir das mal durchrechnen.
Das Problem ist, dass man keine freiwilligen Beiträge für Zeiträume leisten kann, in denen man pflichtversichert ist. (Heutige Rechtslage, gibt aber auch andere Überlegungen dazu.)
Man müsste also bis nach dem Ende der Beschäftigung (z. B. nach Rentenbeginn) zu warten, um Einzahlungen vornehmen zu können.
Es macht aber Sinn, dann Beiträge zu zahlen, wenn man einen eher hohen Steuersatz zu zahlen hat. Daher sind die Zahlungen zum Ausgleich von Abschlägen recht interessant. Die kann man ab 50 leisten, ein Zeitraum in dem das Einkommen oftmals recht hoch ist.
Ohne die Steuerkomponente dauert es etwas länger zum ROI. Daher: Rechnen, rechnen, rechnen!