Belege für Krankheitskosten aufbewahren

  • Meine Steuererklärung ist hinsichtlich der Frage, ob die zumutbare Belastung bei Krankheits- und Pflegekosten verfassungsgemäß ist, vorläufig festgestzt. Wie lange mussa ich die Belege für Krankheits- und Pflegekosten nun aufheben?


    Danke für eure Hilfe


    LG Harry

  • Ja sollte man aufheben. Eigentlich muss man die Belege nicht so lange aufheben. Aber es dient dem eigenen Rechtsschutz.


    Bei alten Steuererklärungen konnten alle außergewöhnliche Belastungen kreuz und quer eingetragen werden. Seit 2019 sieht das Formular anders aus, Krankheitskosten, Pflegekosten, Kosten wegen Behinderung, andere Belastungen sind alle differenziert einzutragen.


    Wenn das Verfahren zu Gunsten der Steuerzahler ausgeht, dann besteht die Gefahr, dass die Beamten bei der Sortierung der außergewöhnlichen Belastungen Fehler machen. Dann helfen nur die Belege.