Meine Steuererklärung ist hinsichtlich der Frage, ob die zumutbare Belastung bei Krankheits- und Pflegekosten verfassungsgemäß ist, vorläufig festgestzt. Wie lange mussa ich die Belege für Krankheits- und Pflegekosten nun aufheben?
Danke für eure Hilfe
LG Harry