Steuererklärung als freiberuflicher Dozent - Am I in trouble?

  • Hallo liebe Finanztip-Community!


    Ich habe eine Frage zu meiner Steuererklärung in Verbindung mit meiner freiberuflichen Tätigkeit als Dozent.


    Neben meinem Vollzeitjob arbeite ich gelegentlich als freiberuflicher Dozent. Das hielt sich aber bisher wirklich in Grenzen. 2019 hatte ich einen Auftrag über 600€ und dieses Jahr zwei über insgesamt 800€. Sonst nichts.


    Wichtig hierbei: Ich habe mich noch nicht beim Finanzamt als Dozent angemeldet, weil ich immer dachte, eine einfache Angabe bei der Steuererklärung reiche aus.


    Ich wollte nun meine Steuererklärungen für 2019 und 2020 nachholen und hab zur Angabe im Netz verschiedene Darstellungen gefunden. Manche sagen, eine Einnahmenüberschussrechnung reicht. Als ich allerdings beim Finanzamt anrief, sagte man mir, man muss sich ab dem ersten verdienten Euro dort melden. Dafür ist es jetzt ja ein wenig zu spät...


    Was denkt ihr, welche rechtlichen Konsequenzen drohen mir? Wie würdet ihr in meinem Fall vorgehen?


    Ich freue mich auf eure Antworten!

  • Hallo.


    Falls es beruhigt, würde ich die Steuererklärungen über einen Steuerberater erstellen lassen. Für die Zukunft kann man es dann ja auch wieder selbst machen, aber vielleicht nimmt es jetzt etwas Anspannung aus der Sache.


    Es wurden 1400 Euro an (Brutto-)Einnahmen nicht angegeben, was soll da schon an Konsequenzen herauskommen?


    Nur Mut.

  • Hallo Luke_Skywalker , willkommen im Finanztip-Forum.


    Warnhinweis: keine Steuerberatung.


    So ganz verstehe ich die Frage nicht. Eine Vorab-Anmeldung beim FA gibt es nicht. Es gäbe eine Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde, das trifft bei Dir aber nicht zu.


    Falls es zufällig im gemeinnützigen Bereich wäre wäre es steuerfrei da unter der Pauschale. https://www.finanztip.de/uebungsleiterpauschale/ Da würde ich rückwirkend nichts tun.


    Ansonsten ist nicht die Höhe Deines Auftrags entscheidend, sondern das, was nach Abzug der Kosten übrig bleibt. Das wäre die EÜR. Das FA hat das wahrscheinlich auch gemeint, da Einkünfte im steuerlichen Sinne der Überschuss über die Kosten sind.


    Sofern Du die Steuererklärungen noch nicht abgegeben hast ist das ja kein Problem. Ansonsten würde ich die Anlage S ausfüllen und an das FA schicken mit einem Zweizeiler, dass Du nachträglich durch Anruf beim FA erfahren hast, dass Du das einreichen musst . Formular(e) müsstest Du beim Finanzamt holen, da es nicht auf dem Server steht. In der obersten Zeile 4 kommt Dein Gewinn rein, also scharf nachdenken, was Du alles an Aufwendungen hattest für Deine Tätigkeit (Fahrtkosten, Büromaterial, Bücher, ...)

  • Was denkt ihr, welche rechtlichen Konsequenzen drohen mir? Wie würdet ihr in meinem Fall vorgehen?

    Konsequenzen? Frag' mal Annalena "Kobold" Bärbock, was dir passieren könnte, wenn du vergessen hast Einkünfte zu versteuern ;)


    Und jetzt mit mehr Ernst...

    1) Abklären, ob dein "Status" dem eines Freiberuflers, oder doch eher dem eines Gewerbetreibenden entspricht. Läßt du dich von einem Steuerberater beraten, kannst du ihn im Falle eines Vermögensschadens, der dir aus einer eventuellen Falschberatung entsteht, ans Kreuz nageln.

    2) Checken, inwiefern Umsatzsteuer eine Rolle spielen kann oder spielt. Das dürfte für die Rechnungsstellung wichtig sein.

    3) Steuererklärung abgeben; ggfs. über StB, wie von Referat Janders bereits angeregt.

    4) Unterwäsche, Socken und Zahnbürste packen, falls du plötzlich von der Polente abgehlt und in den Knast gebracht wirst, du alter Steuerhinterzieher :D


    5) Punkt 4 war nur Geblödel!