Hallo liebe Finanztip-Community!
Ich habe eine Frage zu meiner Steuererklärung in Verbindung mit meiner freiberuflichen Tätigkeit als Dozent.
Neben meinem Vollzeitjob arbeite ich gelegentlich als freiberuflicher Dozent. Das hielt sich aber bisher wirklich in Grenzen. 2019 hatte ich einen Auftrag über 600€ und dieses Jahr zwei über insgesamt 800€. Sonst nichts.
Wichtig hierbei: Ich habe mich noch nicht beim Finanzamt als Dozent angemeldet, weil ich immer dachte, eine einfache Angabe bei der Steuererklärung reiche aus.
Ich wollte nun meine Steuererklärungen für 2019 und 2020 nachholen und hab zur Angabe im Netz verschiedene Darstellungen gefunden. Manche sagen, eine Einnahmenüberschussrechnung reicht. Als ich allerdings beim Finanzamt anrief, sagte man mir, man muss sich ab dem ersten verdienten Euro dort melden. Dafür ist es jetzt ja ein wenig zu spät...
Was denkt ihr, welche rechtlichen Konsequenzen drohen mir? Wie würdet ihr in meinem Fall vorgehen?
Ich freue mich auf eure Antworten!