Betriebliche Altersvorsorge abschließen?

  • Hallo zusammen, ich stehe aktuell vor der Frage ob ich bei meinem Arbeitgeber die angebotene betriebliche Altersvorsorge abschließen soll oder nicht und bin sehr unschlüssig. Angeboten wird nur ein Tarif einer Pensionskasse, da das Unternehmen zu einem Verbund gehört. Da ist der Garantiezins aktuell 0,5%. Die Regelung vom Arbeitgeber her ist so, dass der Betrag den ich vom Brutto einzahlen möchte, vom Arbeitgeber noch mal in der gleichen Höhe dazu gelegt wird. In meinem Fall würde ich 50 € von meinem Brutto dazu geben wolle und der Arbeitgeber dann eben noch mal 50€. Ich verdiene etwas über der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenkasse, also über diesen 4500 € (oder was das ca sind).


    Einerseits habe ich bei finanztip gelesen, dass bei einem so guten Zuschuss des Arbeitgebers es sinnvoll ist das zu machen, andererseits ist der Garantiezins natürlich gering und ich liege über der Beitragsbemessungsgrenze, was ja wohl eher nachteilig ist.


    Was meint ihr dazu?:/

  • M.E. ist das Angebot soo schlecht nicht. Der AG gibt ja nicht 50% dazu, sondern 100% Deines Anteils;). Von daher eigentlich ein NoBrainer!

    Ich empfehle mal die Lektüre des folgenden Blogbeitrags: Betrübliche Altersversorgung – leider oft eine herbe Enttäuschung - Prof. Dr. Hartmut Walz

    Dort werden die Fallstricke im Zusammenhang mit der BAV aufgezeigt.


    Ich würde mir bei diesem Angebot viel mehr die Frage stellen, ob ich tatsächlich nur 50€/Monat investiere. :/

  • wie viel % Zuschuss das sind ist ja auch so eine Frage, man könnte ja auch rechnen von den 100 € Gesamtbeitrag zahlt er 50 €, also 50% Zuschuss oder?

    Letztlich egal, da das Angebot schon mal nicht schlecht ist! Eigentlich ein NoBrainer, da der AG-Anteil so groß ist, dass er die Nachteile (Kosten) der BAV normalerweise aufwiegt. Wenn nicht die Kosten der Versicherung völlig Jenseit von Gut und Böse sind.

    Wie sieht es denn mit dem garantierten Rentenfaktor aus?

    Garantiezeitraum der Rentenzahlung (Im Falle Deines Todes)?


    Ich empfinde den von Dir geplanten Betrag mit 50€ im Monat als sehr gering. :/ Als ich 2006 meine BAV abgeschlossen hab, war ich schon bei 200€ Monat (Eigenanteil). Mein AG hat nix dazu gegeben. Schließlich sollte dabei ja auch etwas als Rente im Alter rumkommen.


    Schlussendlich wurde meine BAV nach einen AG Wechsel eh ruhend gestellt. Inzwischen bin ich auch heilfroh, da ich m.E. mit meinem eigenen ETF-Depot besser aufgestellt bin.

  • Mit 284 Euro im Monat würde ich aber auch nicht rangehen.

    Nein, aber bei 100€ Eigenanteil wäre man dann mit dem AG-Anteil schon bei 200€.

    Muss man sich halt durchrechnen, welcher der aktuell optimale Betrag ist.

    Möglicherweise wechselt man in 5 Jahren eh den AG und muss dann wieder neu nachdenken.;)

  • Aber ist der letzte Satz da nicht ein Gegenargument zu deinem rat mehr in die bAV einzuzahlen? Wenn ein etf-depot, was ich ja auch habe, noch besser ist?

    Das ETF-Depot ist von den Renditechance her natürlich deutlich besser als eine BAV aber...

    1. Zahlt Dir Dein AG keinen Zuschuss zu Deinem ETF-Depot
    2. Hast Du keine Garantie, dass die Rendite des Depots tatsächlich so gut ist, wie allgemein angenommen (Je länger der Zeithorizont um so besser), aber Niemand weiß letztlich, was die Zukunft bringt
    3. Ist die BAV im Falle eines späteren Bezugs von Sozialleistungen/ALG2 vor Pfändung geschützt.

    Von daher kann eine BAV also durchaus Sinn ergeben, wenn die grundsätzlichen Voraussetzungen stimmen. Dein AG verdoppelt Deinen Eigenanteil -> Super Voraussetzungen, sollte man mitnehmen.


    Wie hoch wäre denn Deine spätere Rente bei 50€ Eigenanteil und bei 100€ Eigenanteil!?

    Dem gegenüber kannst Du dann ja mal die tats. Nettokosten pro Monat stellen.

  • Das setze ich voraus. Freigrenze/Freibetrag bedeutet derzeit eine Rente bis 164,50 Euro/Monat, oder Auszahlsumme von derzeit maximal 19.740 Euro. Dies gilt für Pflichtversicherte. Rente und beitragspflichtige Einnahmen zusammen über der Beitragsbemessungsgrenze (freiwillige Versicherung) bedeuten keinen Freibetrag mehr. Im DGV melden sich Geschädigte zu Wort.