Die comdirect bank verlangt nun auch die aktive Zustimmung von Ihren Kunden zu den neuen Geschäftsbedingungen. Allerdings schreibt die comdirect in Ihrem Forum, dass vorläufig noch nichts passiert, wenn man nicht zustimmt.
In den neuen AGB heißt es nun:
1.2 Änderungen
[...]
c) Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion
Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebotes (Zustimmungsfiktion), wenn
[...]
(bb) der Kunde das Änderungsangebot der Bank nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat.
Die Bank wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.
Wird mit der "Zustimmungsfiktion" nicht genau das "alte System" vor dem BGH-Urteil hergestellt? Wie schätzt Finanztip das ein?