Riester Rente

  • Dann müsste ich den Dahrlehensvertrag ja um knapp 15 Jahre weiterlaufen lassen als beabsichtigt. Ob das Sinn macht? Man müsste dann ja errechnen, was ich mit 66 Jahren (vorrausgesetzt, ich darf mit 67 in Rente gehen) an Kapital aus dem Riester zur Verfügung habe, damit ich das Darlehen dann komplett tilgen kann.


    Mein Ziel war es eigentlich immer, schnellstmöglich vom Kredit weg zu kommen :)


    Ich dachte, es ist einfacher eine sinnvolle Lösung zu finden...

    Sanierung/Umbau kurz vor der Rente? So ein Haus benötigt ja permanente Zuwendung.

  • Nein. Wir haben so gut wie alles fertig saniert. Man wird ja auch nicht jünger ;). Zumal darf man den Wohnriester nur beim Erwerb einer Immobilie verwenden oder wenn man seine Immobilie behindertengerecht umbaut. Für sonstige Sanierungen etc. darf man diesen nicht benutzen. So zumindest mein Kenntnisstand.

    Die Idee hatte ich bereits mit der Erneuerung der Heizung auf alternative Heizträger.

  • §92a EStG besagt: JEDER Riestervertrag darf zu JEDER Zeit (während der Ansparphase) zur Tilgung eines Darlehens für die SELBSTGENUTZTE Immobilie genutzt werden. Das ist die Rechtslage, da kann man nun schaun wie man das für sich am günstigsten und besten nutzt.

  • Ja genau das meinte ich auch, dass man den Vertrag jederzeit zur Tilgung des Darlehens nutzen kann. Das war ja auch ursprünglich meine Idee in 3 Jahren.

    Man kann das Geld eben bloß nicht für Sanierungszwecke wenn diese nicht in Zusammenhang mit einem behindertengerechten Umbau stehen, einsetzen.

    Aber auf Grund des Wohnförderkontos und der Verzinsung ist das nach eurer Aussage ja nicht sinnvoll.

    Von daher ist wahrscheinlich wirklich die beste Lösung, das Darlehen von den monatlichen Raten runterzusetzen um somit die Laufzeit zu verlängern und kurz vor Rentenbeginn den Restbetrag des Darlehens mit dem Riester komplett zu tilgen.


    Zumindest höre ich das bislang so raus...

  • Eine kurze Frage noch dazu.


    Würde es denn Sinn machen das Kapital mit ca. 55 Jahren für die Endtilgung des Darlehens zu verwenden? Oder seid ihr der Meinung, dass die Zeit bis zur Rente und die damit anfallenden Zinsen, in diesem Zusammenhang auch keinen Sinn macht.

  • Es ist nicht unwahrscheinlich, dass dann der Darlehenszins niedriger ist, als der Garantiezins des Riester-Vertrages. Prolongieren und tilgungsfrei stellen dürfte sich rechnen.


    Schattenkontenverzinsung ist ja wohl der letzte Mist.

    Lass keinen zwischen Dich und Dein Geld.

  • derruediger


    Vielen Dank für deine Antwort. Leider verstehe ich nicht wirklich viel. Du musst wissen, dass du es mit jemanden zu tun hast, der sich bislang 0,0 um diese Dinge gekümmert hat. ;)


    Von der Seite her wäre ich dir dankbar, wenn du es etwas einfacher erklären könntest...


    Vielen Dank. :)

  • Riester hat meist/immer(?) einen Garantiezins. Die alten Verträge haben 2,75%. Dieser liegt deutlich über dem aktuellen Darlehenszins. Daher lohnt der frühzeitige Einsatz des Riesterguthabens zur Darlehenstilgung nicht.

    Lass keinen zwischen Dich und Dein Geld.

  • Man kann sich das ja mit angenommenen Zahlen ja mal mit einer Excel mal grob durchrechnen. Einfach unterstellte Wertentwicklung auf zehn Jahre beim Riester dem Wohnförderkonto mit 2% gegenüberstellen. Es kann sich schon lohnen, besonders wenn das Zinsumfeld bis dahin ein höheres ist (was unter den derzeitigen Rahmenbedingungen aber äußerst unwahrscheinlich ist - davor brauchen wir eine mehrjährige deutliche Inflation um die Schuldenlast der Südstaaten und damit den Euro deutlich zu entwerten)

  • Hallo zusammen,


    wie versprochen habe ich mal versucht das Ganze durchzurechnen (Tabelle habe ich mit hochgeladen).

    Da ich nicht wusste wie hoch die Verwaltungskosten etc. sind, wenn die Kinderzulagen wegfallen und ich den Beitrag auf ein Minimun (60€ pro Jahr) ändere, habe ich diese in der Tabelle auf Null gesetzt (das wird aber wohl eher nicht der Fall sein ;)). Was die Grundzulage angeht habe ich leider auch keinen Plan.


    Was meine eigene Einzahlung angeht habe ich so kalkuliert, dass solange ich die Kinderzulage bekomme, ich den Wert von 2100€ jährlich nicht überschreite. Das sollte so doch richtig sein, oder?


    Wenn meine Berechnung, so wie ich sie gemacht habe, einigermaßen richtig ist, müsste ich 8000€ am Ende mehr versteuern, in dem Fall wenn ich das Darlehen mit Mitte 50 über den Wohnreister komplett tilgen würde. Von daher macht das wahrscheinlich keinen Sinn...


    Ansonsten hoffe ich, dass meine Berechnung / Tabelle einigermaßen verständlich ist und ich nichts großartig vergessen habe...


    Viele Grüße