Familienversicherung

  • Guten Tag,


    meine Frage betrifft die Familienversicherung in Bezug auf anrechenbare Einkünfte (auch Veräußerungsgewinn)


    Sachverhalt:


    Mein Mann ist seit August 2020 über mich Familienversichert.

    Er hat im Februar 2019 seine Selbständigkeit aufgeben müssen (freiwillig gesetzlich versichert), war dann bis August 2019 Angestellter und hat im Anschluss bis 08/2020 ALG1 bezogen. Bei dem Antrag auf Familienversicherung habe ich die Einkünfte (Mieteinnahmen) aus dem neuesten Steuerbescheid 2018 errechnet und (1/12 monatlich) angegeben.


    Zwischenzeitlich gibt es den Steuerbescheid von 2019, in dem ein Veräußerungsgewinn durch die Geschäftsaufgabe steht.


    Letzte Woche hat die Krankenkasse wieder einen Fragebogen geschickt und möchte die Angaben seit 02.09.2020.

    Telefonisch wurde mir gesagt ich solle die Mietverträge schicken. Das sehe ich als Problem: 1. Datenschutz, 2. abzugsfähige Ausgaben und habe es auch so telefonisch mitgeteilt. Jetzt möchten Sie den Steuerbescheid von 2019.


    Nun meine Fragen:

    Wie soll ich mich verhalten?

    Wenn ich den Steuerbescheid von 2019 schicke wird dann der Veräußerungsgewinn auf das Einkommen angerechnet? Die Unterlagen für 2020 sind noch im Steuerbüro. Die Mieteinnahmen für 2020 liegen sicher wieder unter der monatlichen Einkommensgrenze von derzeit 470 Euro, da wir einige Erneuerungen und Reparaturen am Mietobjekt durchgeführt haben.

    Wer kann mir in dieser Angelegenheit einen Rat geben?


    Vorab mal vielen Dank.

  • Hallo SIO , willkommen im Finanztip-Forum.


    Warnhinweis: keine Steuerberatung


    Im Artikel zur Familienversicherung ist das Handbuch der GKV hinterlegt. Dort mal nachschauen. https://www.finanztip.de/gkv/familienversicherung/

    Direktlink zum Handbuch. https://www.vdek.com/vertragsp…teinkommen_12.06.2019.pdf


    Nach meinem Verständnis rechnet die KV wie das Finanzamt, mit geringen Korrekturen (s. Kapitel 2). Sofern es um höhere Beträge geht würde ich professionelle Beratung empfehlen.

  • Hallo.


    Genaues weiß man erst, wenn der Bescheid der Krankenkasse vorliegt und dieser auch rechtskräftig ist. Daher würde ich empfehlen, den Steuerbescheid einzureichen und abzuwarten. Wenn das Ergebnis merkwürdig erscheint, Widerspruch einlegen und die ganze Sache prüfen lassen, alternativ das Ergebnis akzeptieren.


    In Erwartung eines ungenehmen Ergebnisses einfach nicht die geforderten Unterlagen einzureichen hilft auch nicht weiter.

  • Vielen Dank für die schnellen Antworten. Mir ist schon klar, dass es keine Steuerberatung ist. :)

    Leider oder für ihn schön - ist unser Steuerberater derzeit im Urlaub. So habe ich - dank meiner Anmeldung - die community.finanztip mal fragen können.

    Danke auch für den Link zum Handbuch. Den habe ich gestern schon mal versucht zu studieren:(


    Wenn ich die Seite 29 Punkt 3.2 lese, dann verstehe ich das so, dass die Einkünfte aus Gewerbebetrieb für den Zeitraum gelten, in dem diese erzielt werden. Da mein Mann das Gewerbe am 06.02.2019 abgemeldet hat, dürften die Einnahmen ja unerheblich sein !??


    Es ist meiner Meinung nach schon ein Unterschied welche Unterlagen ich einreiche, denn in der Erklärung von 2020 würden ja keine Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb vermerkt sein.

  • Wenn Ihr eh einen StB habt würde ich mit dem Hinweis auf dessen Urlaub erst mal Fristverlängerung beantragen.


    Referat Janders hat ansonsten mMn einen guten Rat gegeben. Im Anschreiben dann darauf hinweisen, dass es die Einkünfte aus Gewerbebetrieb in 2020 nicht mehr bestanden haben.