Sehr geehrte Frau Moderatorin,
ich habe von einigen Banken die Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren gefordert; unter anderem vom Landesbank Hessen-Türingen bezüglich eines Baudarlehens. Laut einem Schreiben dieser Bank heisst es, dass die genannten Entscheidungen von den Geschäftsbanken ausgereichte Verbraucherdarlehen betrafen und nicht Förderdarlehen. Das Darlehen habe ich im Jahr 2006 bekommen.
Ich würde gerne Ihre Meinung dazu wissen.
Danke.